The second type of amendment pertains to the deletion of a number of exceptions to the main rule. These exceptions had been worded in an ambiguous manner and were open to interpretation. Also , there was the risk , in the article on the regulated markets , that the exception was more comprehensive than the main rule. Despite this , the articles on regulated markets , repurchase agreements , netting agreements and debt renewal were included as such in the common position.In the first instance , I wanted to see these articles deleted. The only problem was that certain parties within the Council could not live with completely deleting these articles. For this reason , I have tried to reach agreement with the Council , and this was done at the eleventh hour last Wednesday
Diese Ausnahmen waren nicht eindeutig formuliert und konnten unterschiedlich ausgelegt werden. Außerdem hätte es bei dem Artikel über die regulierten Märkte so sein können , dass die Ausnahme umfassender ist als die Hauptregel. Jedoch waren die Artikel über regulierte Märkte , Pensionsgeschäfte und vertragliche Aufrechnung und Schuldumwandlung als solche in dem Gemeinsamen Standpunkt enthalten.Ursprünglich wollte ich diese Artikel streichen. Das Problem bestand nur darin , dass bestimmte Parteien im Rat mit dem gänzlichen Streichen dieser Artikel nicht einverstanden waren. Deshalb habe ich versucht , mit dem Rat eine Einigung zu erzielen , und das ist Mittwoch voriger Woche im letzten Moment gelungen. Der Kompromiss besteht nun darin , dass die drei Artikel zwar getilgt , aber durch drei andere Artikel ersetzt worden sind
Mr President , the market and national authorities have been looking forward to the directive on the reorganisation and the winding - up of credit institutions coming into effect for some time now. This directive , in fact , aims to provide a guarantee with regard to the regulations which , in an organic manner and in a way which is specifically tailored to the sector , govern the institutions , the assets , the rights and business relations when a bank , which is active in different EU Member States , gets into difficulty or goes under. This directive spearheads the action plan for financial services.In its common position , established by qualified majority , the Council displayed a discerning and keen insight into the specific characteristics of the banking sector which set it apart from the rest , both in terms of the insolvency procedure in general and compared to other financial sectors , such as the insurance business and the stocks and shares industry. This is why Article 20 of the common position grants the banking sector special treatment on a number of scores. This special treatment does not in any way prejudice the harmony and logic of a set of rules for the financial services as a whole. Quite the reverse , in fact ; it does justice to the specific characteristics of banking , thus giving a better guarantee for stability and legal certainty.The report by Mrs Peijs , on which I would like to congratulate her on behalf of the Commission , and in respect of which I would like to endorse the compliments extended by Mrs Villiers and Mr Skinner , which welcomes the common position for the most part , proposes a number of amendments to Article 20 , as was explained earlier this afternoon.The Commission can approve the purport of these amendments , barring one. It objects , at least in principle , to Amendment No 1 with regard to repurchase agreements. After all , it is of key importance that the banks know in advance what legislation will govern repurchase agreements.As it happens , Mrs Peijs , on behalf of the PPE - DE Group , has tabled five new amendments. These amendments draw the amendments adopted by the Economic and Monetary Commission together in a coherent manner which does justice to the special position of the banking sector. Under a different guise , the new amendments take into consideration the specific requirements which are prescribed in the banking sector with regard to netting agreements , repurchase agreements and agreements and transactions within regulated markets
Herr Präsident. Der Markt und die einzelstaatlichen Behörden warten bereits seit geraumer Zeit auf die Verabschiedung der Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten. Faktisch soll diese Richtlinie Sicherheit hinsichtlich der Vorschriften bieten , die kohärente und sektorspezifische Regelungen für die Institute , die Aktiva , die Rechte und die geschäftlichen Beziehungen vorsehen , falls eine in mehreren Mitgliedstaaten der Union tätige Bank in Schwierigkeiten gerät oder Konkurs anmelden muss. Diese Richtlinie ist eine der Prioritäten des Aktionsprogramms für Finanzdienstleistungen.In seinem mit qualifizierter Mehrheit angenommenen Gemeinsamen Standpunkt beweist der Rat ein feines und sicheres Gespür für die Eigenheiten des Banksektors , die ihn sowohl hinsichtlich des Insolvenzverfahrens generell als auch eines Vergleichs mit den anderen Finanzsektoren , wie dem Versicherungswesen und dem Wertpapierhandel , eine Sonderstellung einnehmen lassen. Deshalb sieht Artikel 20 des Gemeinsamen Standpunkts in einigen Punkten ein spezielles Herangehen an den Banksektor vor. Diese Sonderbehandlung beeinträchtigt keineswegs die Harmonie und Logik eines Gesetzgebungssystems für Finanzdienstleistungen insgesamt. Im Gegenteil , sie wird den spezifischen Merkmalen des Bankwesens nachgerade insofern gerecht , als die Stabilität und Rechtssicherheit der Transaktionen besser gewährleistet werden.In dem Bericht von Frau Peijs - zu dem ich ihr im Namen der Kommission gratulieren möchte , wobei ich mich den Komplimenten von Frau Villiers und Herrn Skinner gern anschließe - , der weitestgehend positiv zu dem Gemeinsamen Standpunkt steht , werden - wie heute Abend bereits erwähnt - mehrere Änderungsanträge zu Artikel 20 vorgeschlagen.Die Kommission kann allen Änderungsanträgen bis auf einen inhaltlich zustimmen. Gegen Änderungsantrag 1 betreffend die Pensionsgeschäfte hegt die Kommission , zumindest grundsätzlich , Bedenken. Es ist nämlich für die Banken sehr wichtig , von vornherein zu wissen , welches Recht für Pensionsgeschäfte gilt.Nun hat Frau Peijs im Namen der PPE - Fraktion fünf neue Änderungsanträge eingereicht. Diese Änderungsanträge machen die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung akzeptierten Änderungsanträge zu einem kohärenten Ganzen , das der besonderen Stellung des Banksektors gerecht wird. Die neuen Änderungsanträge berücksichtigen - in anderer Form - die spezifischen Anforderungen , die im Banksektor hinsichtlich vertraglicher Aufrechnung , Pensionsgeschäften und Transaktionen auf reglementierten Märkten gestellt werden. Die Kommission kann dem Tenor dieser Änderungsanträge , wie er in der Begründung zum Ausdruck kommt , zustimmen. Wenn das Parlament die fünf neuen Änderungsanträge annimmt , kann die Kommission sämtlichen in dem Bericht von Frau Peijs vorgeschlagenen Änderungsanträgen einschließlich Änderungsantrag 1 inhaltlich zustimmen. Alle Änderungsanträge , und das sage ich insbesondere als Antwort auf die Bemerkungen von Frau Villiers , müssen dann jedoch so umformuliert werden , dass sie mit Artikel 20 kompatibel und kohärent sind