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"remittance" - Transsoftware English-German dictionary (Wörterbuch Englisch-Deutsch)


Translation(Übersetzung)
remittance
 
1. {noun}   Geldsendung {f} , Überweisung {f}
 
 
cash remittance Bargeldsendung
money remittance Geldanweisung
remittance order Überweisungsauftrag
 
 
 
 
 
Examples (Beispiele)
Not one citizen will understand why the remittance of euros from one country to another involves such high costs. The banks are responsible for this , for that is where the problem lies. But , needless to say , it is not those banks , but we as politicians , who ultimately get the blame. After all , we have launched the euro , so we are saddled with the problem.However , it is not just our problem , it is also the problem of the banks. In the first place , that is why the conversion must be as smooth as possible and it is therefore a good idea to concentrate all our efforts on that event. Banks must be able to give their full attention to the successful introduction of the euro notes and coins at the beginning of next year and after that , the euro zone can , in terms of payments , develop into one country with one marketDas Problem liegt bei den Banken. Die Schuld wird jedoch selbstverständlich letztendlich nicht den Banken zugeschoben , sondern uns als Politikern : Wir haben letzten Endes diesen Euro auf den Weg gebracht , und somit stehen wir jetzt vor einem Problem.Allerdings ist es nicht nur unser Problem , sondern auch ein Problem der Banken. In erster Linie bedarf es daher einer möglichst flexiblen und zügigen Umstellung , und deshalb ist es richtig , alle Anstrengungen auf dieses Ziel auszurichten. Die Banken müssen sich voll und ganz auf die erfolgreiche Einführung der Euro - Banknoten und - Münzen Anfang nächsten Jahres konzentrieren können , und sobald diese erfolgt ist , kann sich die Euro - Zone hinsichtlich des Zahlungsverkehrs zu einem einheitlichen Inland mit einem einheitlichen Markt entwickeln. Die von unserer Berichterstatterin neu eingebrachten Änderungsanträge sind meiner Meinung nach daher durchaus angemessen und werden von uns unterstützt
I do not see any need for further clarification here. The Commission's proposal had a different aim , namely to prevent third parties from revoking any remittance order which has been entered into the system , given that such third party institutions cannot do so on the basis of the legislation of the other Member State concerned. It is clear , in fact , that if this were to happen in respect of a substantial sum , systemic risk could occur : the reference to third parties must therefore be preserved.Amendment No 18 is acceptable since it helps to clarify the text. No 19 proposes the deletion of the article whereby , in the event of the insolvency of a participant in the system , the insolvency law applicable is that of the country where the system is located. That deletion would run counter to the directive's goal of reducing systemic risk , and for two reasons in particular : the need to guarantee legal certainty , and the need to avoid conflicts of legislation. All of which leads to the conclusion that the directive can achieve its goal of protecting systems from systemic risk only if Amendment No 19 is rejected. On the other hand , the Commission welcomes No 20 , which clarifies the meaning of the text.Mr President , ladies and gentlemen , I hope that my attempts to clarify matters might cause you to reconsider the advisability of those amendments , in particular Nos 17 and 19 , which the Commission does not find acceptableEine weitere Präzisierung erscheint mir hier nicht notwendig. Mit ihrem Vorschlag hatte die Kommission ein anderes Ziel verfolgt , nämlich Dritte daran zu hindern , einen Zahlungsauftrag , der in das System eingebracht wurde , zu widerrufen , da die Institute der in Frage stehenden Dritten aufgrund der Rechtsvorschrift des anderen beteiligten Mitgliedstaates dazu keine Möglichkeit haben. Es ist nämlich klar , daß , wenn dies für erhebliche Geldbeträge der Fall wäre , ein Systemrisiko auftreten könnte : die Bezugnahme auf Dritte muß daher aufrechterhalten bleiben.Der Änderungsantrag 18 kann übernommen werden , da der Richtlinientext dadurch klarer wird. In dem Änderungsantrag 19 wird die Streichung des Artikels vorgeschlagen , nach dem im Falle der Insolvenz eines der Systemteilnehmer das Recht des Mitgliedstaates , in dem das Zahlungssystem belegen ist , als Insolvenzrecht gilt. Eine solche Streichung stünde jedoch im Widerspruch zu dem Ziel der Richtlinie , nämlich das Systemrisiko zu verringern , und zwar insbesondere aus zwei Gründen : der Notwendigkeit der Gewährleistung der Rechtssicherheit sowie der Vermeidung von Gesetzeskonflikten. All dies veranlaßt zu der Ansicht , daß das Ziel der Richtlinie , nämlich die Systeme gegen das Systemrisiko zu schützen , nur verwirklicht werden kann , wenn der Änderungsantrag 19 abgelehnt wird. Die Kommission übernimmt dagegen den Änderungsantrag 20 , durch den der Sinn des Richtlinientextes präzisiert wird.Herr Präsident , meine Damen und Herren Abgeordneten , ich hoffe , daß es Ihnen aufgrund dessen , was ich zu klären versucht habe , möglich sein wird , erneut die Zweckmäßigkeit jener Änderungsanträge , insbesondere der Nummern 17 und 19 , die nach Ansicht der Kommission nicht annehmbar sind , zu prüfen
The second replaces the words contracts entered into with the words contracts entered in the EC system . But the Commission is using the term entered into to mean concluded , and is not referring to the registration of contracts in payment systems. As for the unwinding of the settlement and of securities transactions , the amendment appears to be saying that once payments or securities transactions have been settled , they can no longer be unwound. But the aim of the directive is to protect remittance orders from the risk of unwinding solely while they are within the system , because that is when systemic risk exists ; once the settlement has been made there is no longer any systemic risk , so there is no reason to prohibit the unwinding of sums relating to payments already settled.The effect of paragraph 3 of Amendment No 16 is to delay the opening of insolvency proceedings against an institution participating in the system until the moment when the competent authority formally notifies the other participants that proceedings have been opened. This seems to be an excessively cumbersome procedure , because news of the bankruptcy of a participant in a system tends to spread very quickly through the financial markets ; moreover , such a procedure would extend the preferential regime , as established under the directive , beyond the moment when the participants in the system actually learn of the insolvency in question , which cannot be justified in terms of attempting to avoid systemic risk ; we therefore have difficulty in accepting Amendment No 16 , and the same applies to No 21Der Begriff entered into wird von der Kommission jedoch gerade im Sinne von eingebracht verwendet und bezieht sich nicht auf die Verbuchung der Verträge bei den Zahlungssystemen. Was die Rückabwicklung - unwindig - der Wertpapierabrechnungen betrifft , so scheint der Änderungsantrag sagen zu wollen , daß die Zahlungen beziehungsweise die Wertpapiergeschäfte , sobald sie einmal gezahlt wurden , nicht zu einer Rückabwicklung der Abrechnung führen dürfen. Die Richtlinie zielt jedoch darauf ab , Zahlungsaufträge gegen die Gefahr einer Rückabwicklung der Abrechnung ausschließlich während der Zeit , in der sie in das System eingebracht wurden , zu schützen , weil dann das Systemrisiko besteht : sobald einmal die Abrechnung erfolgt ist , besteht kein Systemrisiko mehr , und es gibt somit keinen Grund , die Rückabwicklung der Abrechnung von Beträgen zu untersagen , die bereits beglichene Zahlungen betreffen.Durch den dritten Absatz des Änderungsantrags 16 soll der Zeitpunkt der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen Systemteilnehmer hinausgeschoben und auf den Zeitpunkt festgelegt werden , an dem die zuständige Behörde die anderen Teilnehmer über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens förmlich in Kenntnis setzt. Dieses Verfahren scheint äußerst schwerfällig , da sich Informationen über die Insolvenz eines Systemteilnehmers gewöhnlich sehr schnell auf den Finanzmärkten verbreiten ; überdies würde dadurch die in der Richtlinie vorgesehene Vorzugsregelung auch nach dem Zeitpunkt , zu dem die Systemteilnehmer über die in Frage stehende Insolvenz tatsächlich in Kenntnis gesetzt werden , verlängert werden , was gegenüber dem Ziel , nämlich der Vermeidung des Systemrisikos , nicht zu rechtfertigen ist : daher ist es für uns schwierig , den Änderungsantrag 16 zu übernehmen , so wie der Änderungsantrag 21 von uns nicht übernommen werden kann
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