Search

       

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ

"descendent" - Transsoftware English-German dictionary (Wörterbuch Englisch-Deutsch)


Translation(Übersetzung)
descendent
 
1. {adjective}   hinuntersteigend  
2. {noun}   Nachkomme {m}
 
 
 
Examples (Beispiele)
   . Madam President , I would like to begin by expressing my solidarity with the Cuban dissident Marta Beatriz Roque , a descendent of European citizens from the Canary Islands , who this morning has been physically assaulted by thugs of the Castro dictatorship when trying to leave her house in Havana   – Frau Präsidentin. Zunächst möchte ich meine Solidarität mit der kubanischen Dissidentin Marta Beatriz Roque zum Ausdruck bringen , die von europäischen Bürgern der Kanarischen Inseln abstammt und die heute Vormittag , als sie ihr Haus in Havanna verlassen wollte , von Schlägern der Castro - Diktatur tätlich angegriffen wurde
Mr President , ladies and gentlemen , I have taken the floor to explain the reasons why I am going to vote against the motion and my concern over two issues , which were included in the resolution at the request of some Members , who , I feel , are trying to exploit the credibility of the European Parliament in order to further their own interests , which conflict with the general interests of the Community as a whole and Italy in particular. I refer , Mr President , to point 38 and points 41 and 42 of the Haarder report. Point 38 , which was amended for the worse by Amendment No 22 , cited again today in the Chamber , imposes on Italy - and who knows why Italy should be singled out - in order to guarantee the impartiality of judges , not the separation of judicial and political authorities , as advocated by Montesquieu , but the separation , within the judiciary , of the careers of judges responsible for giving rulings and investigating magistrates. The consequence of this absurd step is that , as is the case in Italy , anyone who is part of the judiciary as an investigating magistrate will become dependent upon the decision - making authorities , with the genuine risk that it will not be possible to conduct inquiries into corruption and the abuse of political power without fear of political pressure.With reference to points 41 and 42 , I appreciate the fact that no citizen , not even a male descendent of a former ruler , can be deprived of the freedom to enter the country of which he is a national , but I do not understand why this only applies to Italy and Austria : there are other Community States which have rulers and sons of rulers living abroadHerr Präsident , verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte die Gründe für meine Ablehnung und mein Befremden über zwei Fragen zum Ausdruck bringen , die auf Antrag einiger Parlamentsmitglieder , die offenbar die Glaubwürdigkeit des Europäischen Parlaments zur Durchsetzung ihrer im Widerspruch zu den allgemeinen Interessen der europäischen und insbesondere der italienischen Gesellschaft stehenden parteispezifischen Interessen mißbrauchen wollen , in die Entschließung aufgenommen wurden. Ich beziehe mich auf Ziffer 38 sowie auf die Ziffern 41 und 42 des Berichts Haarder. Mit Ziffer 38 , die übrigens aus der heute im Plenum geringfügig geänderten Ziffer 22 in noch schlimmerer Form übernommen wurde , möchte man Italien - wer weiß , warum ausgerechnet nur Italien - zwecks Gewährleistung der unparteiischen Haltung der Richter zwingen , nicht etwa die Trennung zwischen richterlicher und politischer Gewalt , entsprechend den Lehren von Montesquieu , sondern innerhalb der richterlichen Gewalt die Trennung zwischen Staatsanwaltschaft und Richterschaft zu gewährleisten. Das letztendliche Ziel dieser absurden Überlegung besteht darin , daß diejenigen , die , wie dies heute in Italien üblich ist , als Staatsanwälte zu einer Gerichtsbehörde gehören , später der exekutiven Gewalt unterstellt werden , wodurch tatsächlich die Gefahr entsteht , daß Ermittlungen wegen Korruption oder politischem Amtsmißbrauch nicht mehr unparteiisch geführt werden können.In Bezug auf die Ziffern 41 und 42 befürworte ich zwar die Tatsache , daß keinem Bürger , auch nicht den männlichen Nachkommen ehemaliger Königshäuser , das Recht auf Einreise in ihren Herkunftsstaat verweigert werden darf , doch bin ich erstaunt , daß das nur für Italien und Österreich gelten soll , denn schließlich gibt es noch andere Staaten in der Gemeinschaft mit im Ausland lebenden Regenten bzw. Nachkommen derselben. Was insbesondere Italien betrifft , so steht die Festlegung eines Zeitraums von nicht mehr als sechs Monaten für die Anwendung von Sanktionen meines Erachtens im Widerspruch zur italienischen Verfassung , die nämlich eine konstitutionelle Lösung vorsieht
eur-lex.europa.eu