The Commission has not been informed of any deposition by the Greek authorities concerning any of the facts mentioned by the honourable Member. Since phone taps always require an assessment of the proportionality of the potential infringement of fundamental rights in relation to the public interest served by such measures , permitting phone taps as a means of conducting criminal investigations are in most cases subject to a court warrant. When the competent authorities of one Member State in the course of criminal investigations in their own country need to carry out taps on phones or telecommunication services located in another Member State they must follow the procedures that have been put in place for that purpose.The European Commission obviously does not have the means to judge the behaviour of independent judicial authorities
Der Kommission liegen keinerlei Aussagen seitens der griechischen Behörden über die von dem verehrten Abgeordneten angesprochenen Fakten vor. Da bei Telefonabhörungen stets die Verhältnismäßigkeit der potenziellen Verletzung von Grundrechten im Vergleich zum öffentlichen Interesse , dem derartige Maßnahmen dienen , abgewogen werden muss , bedürfen Telefonabhörungen als ein Mittel der polizeilichen Ermittlung in den meisten Fällen der richterlichen Anordnung. Wenn die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats im Rahmen polizeilicher Ermittlungen in ihrem Land Telefone oder Telekommunikationsdienste in einem anderen Mitgliedstaat abhören müssen , müssen sie sich an die dafür vorgesehenen Verfahren halten.Die Europäische Kommission ist natürlich nicht in der Lage , das Verhalten unabhängiger Justizbehörden zu beurteilen. Das wichtigste europäische Instrument für solche Fälle ist das Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus dem Jahre 2000
Mr President , first and foremost , I want to thank the rapporteur , Mr Blokland for the considerable commitment he has shown and for his well prepared recommendation for second reading. Together with the Council s determination to arrive quickly at a common position , the report has helped with the efficient reading of the Commission s proposal.The proposed directive on waste incineration goes to the heart of environmental legislation : the protection of public health. The proposal will help reduce dioxin emissions from incineration by 90 per cent. As from 2005 , when the directive begins to apply to existing plant , dioxin emissions from incinerators will be insignificant. Together with the directive on waste deposition , the directive on waste incineration will put a stop to methods of treating waste which do not take account of future generations needs and interests. Both directives constitute a firm basis for the sustainable treatment of the waste hierarchy , with improved preventative measures , better recycling and environmentally safe deposition of waste. I should like to remind you that there already exists a directive on a waste hierarchy. It is therefore obvious that , in this case , it is recycling that one should attempt , in the first place , to regulate. Unfortunately , Mr Bowe , it has been 11 years since the technical requirements in these directives were last reviewed.43 amendments have been tabled. Of these , the Commission is able to approve eight in full , five in part and three in principle. The following amendments are aimed at clarifying the Commission s proposal. The Commission is able to approve them in part , in principle or in full : 4 , in principle , with the exception of the last section ; 6 , 8 , 9 , 10 and 11 , but only the elucidation of the two seconds ; 12 and 14 , second section ; 17 in principle , but not the requirement continually to measure the levels of ammonia and mercury ; 18 , first section ; 19 , 22 , and 24 in principle ; 25 : the figure of 500 milligrams for nitric oxides in new plant , together with the proposed new paragraph at the end ; 27 in principle , together with Amendment No 43
Herr Präsident , sehr verehrte Abgeordnete. Zunächst möchte ich dem Berichterstatter Herrn Blokland Dank aussprechen für sein großes Engagement und die gut ausgearbeitete Empfehlung zur zweiten Lesung. Im Verbund mit der Entschlossenheit des Rates , rasch einen Gemeinsamen Standpunkt zu erzielen , ist hierdurch eine effektive Lesung des Vorschlags der Kommission ermöglicht worden.Die vorgeschlagene Richtlinie für die Verbrennung von Abfall betrifft den gesamten Kern der Umweltgesetzgebung - den Schutz der Volksgesundheit. Der Vorschlag trägt dazu bei , die Dioxinfreisetzung bei der Verbrennung um 90 Prozent zu reduzieren. Ab dem Jahr 2005 , mit dem Inkrafttreten der Richtlinie für vorhandene Anlagen , werden die Dioxinemissionen aus der Verbrennung vernachlässigbar gering werden. Gemeinsam mit der Richtlinie für die Abfallbeseitigung wird die Richtlinie für die Verbrennung von Abfall denjenigen Abfallbewirtschaftungsmethoden , die die Bedürfnisse und Interessen nachfolgender Generationen nicht berücksichtigen , einen Riegel vorschieben. Diese beiden Richtlinien bilden die Basis für eine nachhaltige Revision der Abfallbewirtschaftungshierarchie , mit verbesserten präventiven Maßnahmen , besserer Rückgewinnung und einer umweltfreundlichen Abfallentsorgung. Ich möchte daran erinnern , daß es bereits eine Richtlinie für die Abfallhierarchie gibt. Daher ist es selbstverständlich , daß die Regelung der Wiederverwertung an oberster Stelle steht. Es ist leider , Herr Bowe , tatsächlich 11 Jahre her , seit die technischen Anforderungen dieser Richtlinie überprüft worden sind.Es sind 43 Änderungsanträge eingereicht worden. Acht davon kann die Kommission vollständig annehmen , fünf teilweise und drei prinzipiell. Folgende Änderungsanträge bezwecken eine Konkretisierung des Vorschlags der Kommission. Sie können teilweise , prinzipiell oder vollständig von der Kommission angenommen werden : 4 , prinzipiell mit Ausnahme des letzten Teils ; 6 , 8 , 9 , 10 , 11 jedoch lediglich die Kommentierung der zwei Sekunden ; 12 , 14 zweiter Teil ; 17 prinzipiell , jedoch ohne die Forderung nach kontinuierlichen Messungen von Ammoniak und Quecksilber ; 18 erster Teil ; 19 , 22 , 24 prinzipiell ; 25 : Die Angabe 500 Milligramm für Stickoxide in neuen Anlagen sowie den vorgeschlagenen Abschnitt am Ende ; 27 prinzipiell sowie Änderungsantrag 43.Die Kommission kann den ersten Teil von Änderungsantrag 14 nicht annehmen. Nähme man das Wort unaufbereitet heraus , könnte man gemischte Siedlungsabfälle nicht mehr in Mitverbrennungsanlagen entsorgen , was auch Abfall betreffen würde , der eine umfassende Vorbehandlung erfahren hat