Certain isolated passages in the Commission s proposal perhaps err on the side of caution , as is the case when it is maintained that the detainee accused should be given the choice of whether to accept or refuse temporary transfer to another Member State of the Union for the purposes of preliminary enquiries. I personally find it unacceptable , for example , for Mr Pinochet to be given the option to move to Spain for a confrontation. Or when it is maintained that the witness or expert witness - and not simply the defendant - should have a counsel at their side during examination via a video or telephone link. These are nevertheless minor flaws , which the rapporteur did not want and which - I hope - will be remedied when this Chamber comes to vote.The rapporteur has made laudable efforts , which should not go unnoted and for which I would like to thank him. The overall result is remarkable and I hope that the Council will fully take it into account.There is , as has already been said , one point still to resolved , which is also the most delicate one : it concerns article 18 of the convention , which relates to the interception of communications originating in one Member State , but which are directly performed by another Member State , without the assistance being requested of the State in which the interception is being carried out , something which is now possible thanks to the latest technology. This is a highly controversial issue as it constitutes a potential source of abuse.It could be maintained that in overall terms the legislation proposed is better than nothing , but to the Commission it nevertheless appeared insufficient and far from reassuring. It thus merits further reflection which , at a time in which the ambivalent reports on ECHELON are evoking shades of Big Brother , should probably go into greater detail on the means and methods to be used , on the one hand , to safeguard the rights of the individual , and on the other hand to facilitate an effective but at the same time correct and legitimate suppression of crime.The objective is thus to achieve , as closely as possible , a fine balance between the fight against organised crime and respect for personal freedoms and the dignity of the individual : an objective which now specifically applies not only to the Member States , but also to the Union , which is aspiring to become a common area of freedom , justice and security | Dabei hat man in einzelnen Passagen der Kommissionsvorschläge vielleicht übertriebene Vorsicht walten lassen , beispielsweise mit der Forderung , dem inhaftierten Angeklagten die Entscheidung darüber zu überlassen , ob er zu Ermittlungszwecken einer zeitweiligen Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat der Union zustimmt oder nicht. Ich persönlich halte es für unannehmbar , daß zum Beispiel Herr Pinochet entscheiden darf , ob er für eine Gegenüberstellung nach Spanien überstellt wird oder nicht. Oder mit der Forderung , auch dem Zeugen oder Sachverständigen - und nicht nur dem Beschuldigten , dem Angeklagten - bei der Fernbefragung einen Verteidiger zur Seite zu stellen. Aber dies sind geringfügige , vom Berichterstatter nicht gewollte Mängel , die hoffentlich durch das Votum dieses Hohen Hauses behoben werden.Der Berichterstatter hat ein lobenswertes Engagement an den Tag gelegt , was anerkannt werden muß und wofür ich ihm danke. Das Ergebnis ist insgesamt beachtenswert und wird hoffentlich vom Rat vollständig berücksichtigt.Wie bereits erwähnt wurde , ist eine Frage , die heikelste , noch ungelöst : Sie betrifft Artikel 18 des Übereinkommens , und demnach die direkte Überwachung des Telekommunikationsverkehrs durch einen anderen Mitgliedstaat , ohne daß letzterer den Mitgliedstaat , in dem die Überwachung vorgenommen wird , um Hilfe ersucht , was ja heutzutage dank der modernen Technologien möglich ist. Das Thema ist sehr umstritten , da hier eine mögliche Quelle für Mißbräuche liegt.Man könnte behaupten , die vorgeschlagene Regelung sei insgesamt besser als gar nichts , doch erschien sie dem Ausschuß trotzdem unzulänglich und nicht sicher genug. Sie ist also weitere Überlegungen wert , die in Zeiten , in denen die widersprüchlichen Meldungen über ECHELON das Gespenst des Großen Bruders wachrufen , vermutlich eingehender über die Instrumente und Methoden angestellt werden müssen , mit denen einerseits die Persönlichkeitsrechte geschützt und andererseits eine wirksame , aber gleichzeitig vorschriftsmäßige und gesetzliche Verbrechensbekämpfung ermöglicht werden können.Das Ziel besteht also darin , möglichst ein , wenngleich empfindliches , Gleichgewicht zwischen der Wirksamkeit der Verbrechensbekämpfung und der Wahrung der Freiheit und Würde der Person herzustellen : ein Ziel , das nicht nur von den einzelnen Staaten , sondern inzwischen auch mit der Politik der Union verfolgt wird , deren Bestreben es ist , ein Raum der Freiheit , der Sicherheit und des Rechts zu werden. Dieses Ziel liegt zwar noch in weiter Ferne , doch kann es in einzelnen Schritten erreicht werden. Der wichtigste Schritt wird die Harmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten sein , doch für heute wollen wir uns mit diesem kleinen Schritt begnügen , weil er in die richtige Richtung geht |