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"reparative" - Transsoftware English-German dictionary (Wörterbuch Englisch-Deutsch)


Translation(Übersetzung)
reparative
 
1. {adjective}   Reparatur {f}
 
 
 
Examples (Beispiele)
This is greatly disappointing. Actual equality and freedom for women is only possible if all options are open to them and if the traditional family image is not held up to them as the only true one. Resistance of the kind displayed by governments , diplomats and officials last week , is a form of rearguard action , however. It is impossible to stop a revolution with clever word games and little schemes behind the scenes. The fight goes on.The true inspiration which I gained from last week s conference in New York lay in the power of the international women s movement which , contrary to popular belief , is as vigorous and alive as ever and is also bolstered by a new generation of young women who , strong and well - informed , stand up for all kinds of issues.The European Union and Member State representatives showed great commitment during the Conference to the issue of sexual self - determination for women and the non - discrimination principle pursuant to Article 13. The fact that this did not end up in the final document should not be a reflection on them. What can , however , be expected of the Council and Commission , is that they put their money where their mouths are in their respective Chambers. In addition to what we obtained last week , namely reparative legislation on equality in work and professional life , they should produce new additional legislation to prevent sex discrimination across the entire range of social life. Article 13 offers the opportunity to do so and the Beijing +5 Conference issued an instruction to this effectDer Widerstand der Regierungen , Diplomaten und Beamten , wie er sich letzte Woche offenbarte , ist jedoch ein Rückzugsgefecht. Eine Revolution läßt sich aber nicht mit listigen Wortspielen und dadurch aufhalten , daß man ihr ausweicht. Der Kampf geht weiter.Wirklich beeindruckt hat mich letzte Woche in New York die Tatsache , daß die internationale Frauenbewegung entgegen der vielfach vertretenen Ansicht keineswegs an Dynamik und Energie eingebüßt hat , sondern von äußerster Vitalität ist und von einer neuen Generation junger Frauen mitgetragen wird , die sich mit Sachkenntnis und Entschlossenheit für diverse Belange einsetzen.Die Delegation der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten haben sich auf der Konferenz sehr engagiert für die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und für den Grundsatz der Nichtdiskriminierung gemäß Artikel 13 eingesetzt. Daß es nicht gelungen ist , beides auch in das Schlußdokument aufzunehmen , darf nicht ihnen angelastet werden. Allerdings darf vom Rat und von der Kommission erwartet werden , daß sie in ihrem eigenen Haus den Worten Taten folgen lassen , daß sie also zusätzlich zu der letzte Woche nachgearbeiteten Gleichbehandlungsrichtlinie betreffend den beruflichen Aufstieg und die Arbeitsbedingungen neue ergänzende Bestimmungen zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verabschieden. Artikel 13 bietet dazu die Möglichkeit , und die Peking+5 - Koferenz erteilt den diesbezüglichen Auftrag.Eine Europäische Union , die sich auf internationalen Konferenzen für feierliche Erklärungen über die Beseitigung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts einsetzt , sollte wirklich damit ernst machen , die effektiven politischen Instrumente zu konzipieren , mit denen dieses Ziel auf der Ebene der Union selbst erreicht werden kann. Deshalb muß die Anerkennung der Rechte ohne jede Diskriminierung für uns und für die internationalen Organisationen eine vorrangige Forderung sein
A patchwork of anti - discrimination rules also has a detrimental effect when it comes to drafting coherent legislation and also forms a threat to what has been achieved in European equal treatment theory.I am delighted that this viewpoint has been taken on board by the rapporteur. I would therefore like to extend a heartfelt thanks to Mr Mann for his open attitude and for the constructive consultation we have entered into. Partly thanks to this , we now have a large number of legal , technical amendments before us which aim to guarantee a level of equal protection against discrimination on the basis of race on the one hand and on the basis of religion , handicap , age and sexual orientation on the other. This touches on topics such as indirect discrimination , harassment , positive action , burden of proof , etc. The role of the so - called independent monitoring body is also called into question.As already stated , the level of protection concerning the fight against sex discrimination should also be brought into line with the highest standard. This is the gist of the directive against race discrimination which was adopted recently. Fortunately , the Commission has provided for this by submitting its proposal for reparative legislation. The European Parliament , in its role of co - legislator , will be able to get its teeth into this shortly. I would at this stage like to offer my services to the appointed rapporteur , Mrs Hautala , in this respect.The current picture is also fragmented in terms of scope or area of application. The directive on race discrimination has the widest scope , and mainly applies to social life outside the labour market. The existing set of directives concerning sex discrimination pertains to labour , remuneration and social security , whilst the current measures against discrimination on the other grounds specified in Article 13 apply to a much narrower area.I am delighted that the Commission pledged its willingness this summer to compile a draft directive also to combat sex discrimination outside the employment sphere , but I cannot understand why such an announcement for the other grounds of discrimination has not yet been forthcomingEin Flickenteppich von Regelungen zur Bekämpfung von Diskriminierungen ist auch der Einheit der Rechtsetzung abträglich und stellt eine Gefährdung der Errungenschaften des europäischen Gleichbehandlungsgrundsatzes dar.Erfreulicherweise ist dieser Standpunkt bei dem Berichterstatter auf Widerhall gestoßen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle Herrn Mann für seine Aufgeschlossenheit und für den konstruktiven Dialog , den wir mit ihm führen durften , herzlich danken. Auch aufgrund dessen liegen uns nun zahlreiche fachjuristische Änderungsanträge vor , durch die ein gleiches Schutzniveau vor Diskriminierung aus Gründen der Rasse einerseits und aus Gründen der Religion , einer Behinderung , des Alters oder der sexuellen Ausrichtung andererseits sichergestellt werden soll. Dabei geht es um solche Themen wie mittelbare Diskriminierung , harassment , positive Maßnahmen , Beweislast usw. Auch die Rolle des so genannten unabhängigen Kontrollorgans steht zur Diskussion.Wie gesagt , auch das Schutzniveau bei der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts muss der höchsten Norm - das ist die vor kurzem angenommene Richtlinie gegen Rassendiskriminierung - angepasst werden. Mit der Vorlage ihres Vorschlags für eine Korrektur der Rechtsvorschriften ist die Kommission dem zum Glück nachgekommen. Das Europäische Parlament wird sich in Kürze , und diesmal in seiner Rolle als Mitgesetzgeber , eingehend damit befassen können. Unterdessen biete ich der Berichterstatterin des federführenden Ausschusses , Frau Hautala , meine Dienste an.Auch hinsichtlich des Geltungs - beziehungsweise Anwendungsbereichs bietet sich heute ein uneinheitliches Bild. Die Richtlinie gegen Rassendiskriminierung hat den größten Anwendungsbereich und gilt vor allem auch für das gesellschaftliche Leben außerhalb des Arbeitsmarkts. Das Paket der derzeitigen Richtlinien über die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bezieht sich auf Arbeitsplatz , Lohn und soziale Sicherheit , während der Geltungsbereich der uns jetzt vorliegenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus den anderen in Artikel 13 genannten Gründen wiederum enger ist.Erfreulicherweise hat die Kommission diesen Sommer ihre Absicht bekundet , den Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung der Benachteiligung auf Grund des Geschlechts auch außerhalb des Bereichs der Beschäftigung vorzulegen , doch ich kann nicht verstehen , weshalb für die Diskriminierung aus anderen Gründen eine solche Bekundung bisher ausgeblieben ist. Das ist der Grund für die Änderungsanträge 19 und 35 , in welche die Festlegung einer Frist aufgenommen wurde
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