Let us be frank. Nobody likes to be told that their amendments are reducible or that they can be ignored. The ECON Committee is an equal player and its remit allows it to be so. I can only say that the process has been unsatisfactory in that regard , which is partly the reason for this debate today
Lassen Sie uns offen reden. Niemand hört gern , dass seine Änderungsanträge reduzierbar seien oder unberücksichtigt bleiben können. Der Wirtschaftsausschuss ist ein gleichberechtigter Partner , und sein Aufgabenbereich berechtigt ihn auch dazu. Ich kann nur sagen , dass das Verfahren in dieser Hinsicht unbefriedigend war , was auch zum Teil der Grund für diese Aussprache ist
But a degree of protection is not the same as absolute cover against a host of things at the expense of something similar. Consumer rights must also be economically and legally justifiable. Sadly , this balance is lacking in several places. It is lacking where the Commission systematically gives the consumer complete freedom of choice as to the means of repairing a defect. It is also lacking where there is resolute reversal of burden of proof. I fully agree with the comment made by Mr Rothley on this issue ; on both fronts it is necessary for some serious adjustments are made.But unfortunately the lack of balance is reinforced by some of the amendments submitted by the Committee on Environment , Public Health and Consumer Protection. I would mention only Amendments Nos 6 and 34 on the contact addresses in the other Member States. In our group we are really amazed at the misjudgment of the economic and legal reality as far as distribution in the internal market is concerned. But , if we think it is good we say so , too : Amendment No 31 receives our approval. This amendment should prevent the seller , often a small or medium enterprise , being squashed between the devil and the deep blue sea , between a non - reducible liability towards the consumer on the one hand , and liability shifted onto him because of the supplier on the other
Auch Verbraucherrecht muß wirtschaftlich und juristisch vertretbar sein. Dieses Gleichgewicht fehlt leider an mehreren Stellen. Es fehlt dort , wo die Kommission dem Verbraucher systematisch ein Recht auf völlig freie Wahl der Mittel , einen Mangel aufzufangen , gibt. Es fehlt auch dort , wo die entschlossene Umkehr der Beweislast organisiert wird. Ich stimme völlig der Bemerkung von Kollege Rothley zu , daß in beiden Bereichen der Kurs sicher noch gründlich korrigiert werden muß.Aber leider wird das fehlende Gleichgewicht auch von manchen Änderungsanträgen des Umweltausschusses verstärkt. Ich nenne bloß die Änderungsanträge 6 und 34 zu den Ansprechpartnern in den anderen Mitgliedstaaten. Wir in unserer Fraktion sind wirklich überrascht über die sich hieran zeigende falsche Einschätzung der wirtschaftlichen und juristischen Realität bei der Organisation des Vertriebs auf dem Binnenmarkt. Änderungsantrag 31 verdient hingegen unser Lob. Dieser Änderungsantrag soll verhindern , daß der Verkäufer , meist ein KMU , zwischen Hammer und Amboß gerät , zwischen eine uneingeschränkte Haftung gegenüber dem Verbraucher auf der einen Seite und eine auf ihn abgewälzte Haftung für den Lieferanten auf der anderen Seite. Wir bestehen darauf , daß das Regreßrecht des Verkäufers effektiv ausgeübt werden kann , und sind sogar der Ansicht , daß dies eine wesentliche Voraussetzung zur Annahme dieser Entschließung ist. Eine ausgewogene Regelung ist kein Widerspruch zu einem hohen Grad an Verbraucherschutz. Wir müssen , ausgehend von dieser Erkenntnis , unter den Fraktionen beraten , um zu einem Konsens zu gelangen