I am sure everyone agrees that we are in urgent need of such a scheme.However much we agree on the principle , however , the more divided Parliament seems to be on its scope. How far should we go in protecting the environment and the obligation to repair the damage. There are numerous specific points of conflict : the precise description of environmental damage , the exclusion of certain industrial sectors , the extent of the polluter pays principle , the fixing of financial guarantees , the insurability of risks and the fixing of maximum amounts for repairing damage
Wir sind uns sicherlich alle darin einig , dass eine solche Regelung dringend vonnöten ist.Wie einig wir uns jedoch auch über das Prinzip sein mögen , desto mehr gehen in diesem Parlament offensichtlich die Meinungen über den Geltungsbereich auseinander. Wie weit sollten wir beim Schutz der Umwelt und bei der Pflicht zur Sanierung der Schäden gehen. Zahlreiche konkrete Punkte sind strittig. Die genaue Definition eines Umweltschadens , der Ausschluss bestimmter industrieller Bereiche , der Umfang des Verursacherprinzips , die Bestimmung finanzieller Garantien , die Versicherbarkeit von Risiken und die Festlegung von Höchstbeträgen beim Schadensersatz
It is useful and necessary to be able to guarantee insurability. With unlimited liability , not one insurance company will want to conclude policies , unless they introduce these themselves. I fear that we then end up with a situation that is completely out of control , one I do not think will work , either for the economy or for the environment.Consequently , we have once again endorsed state liability , the governments’ safety net function. It is necessary for all Member States to be forced to monitor carefully the permits that are being issued and to check these as well. We need this big stick.In addition , an amendment has been rejected on a mitigation system , a system whereby the factors are weighed up. Since an amendment with far - reaching defence measures , full exemptions and exceptions , has been adopted , this amendment has not made it unfortunately. As it has been re - tabled , I hope that we can find a qualified majority for these three important points , and that we can also introduce it in Europe. I think that the environment stands to benefit from this , as does our economy , because we will then have minimum harmonisation. That is particularly beneficial for the environment , which does not have any boundaries. Within the internal market that we want to optimise , there are no boundaries for our companies either , so as far as this is concerned , I think that minimum harmonisation is an excellent starting point that benefits both the environment and our economy
Bei unbeschränkter Haftung wird keine einzige Versicherungsgesellschaft Versicherungen abschließen wollen , es sei denn , sie führt sie selbst ein. Ich befürchte , wir manövrieren uns damit in eine nicht kontrollierbare Situation , die nach meinem Dafürhalten nicht funktionieren wird , weder für die Wirtschaft noch für die Umwelt.Anschließend haben wir erneut der staatlichen Haftung zugestimmt , der Funktion der Staates als Sicherheitsnetz. Alle Mitgliedstaaten müssen gezwungen werden , die Ausstellung von Genehmigungen genau zu überwachen und diese auch zu kontrollieren. Diesen Stock hinter der Tür benötigen wir.Des Weiteren wurde ein Änderungsantrag über ein System mildernder Umstände , bei dem die Faktoren gegeneinander abgewogen werden , verworfen. Da ein Änderungsantrag mit weiterreichenden Abwehrmaßnahmen , „vollständige Befreiung“und „Ausnahmen“ , angenommen wurde , hat dieser Änderungsantrag leider keinen Erfolg gehabt. Er wurde erneut eingereicht , und ich hoffe , wir finden für diese drei wichtigen Punkte eine qualifizierte Mehrheit und können sie auch in Europa einführen. Ich denke , der Umwelt ist damit gedient und auch unserer Wirtschaft , da wir dann eine Mindestharmonisierung haben. Das kommt insbesondere der Umwelt zugute , denn sie kennt keine Grenzen. In dem Binnenmarkt , den wir optimieren wollen , gibt es für unsere Unternehmen ebenfalls keine Grenzen , in dieser Hinsicht halte ich daher eine Mindestharmonisierung für einen ausgezeichneten Ausgangspunkt , der sowohl der Umwelt als auch unserer Wirtschaft dient.Wenn es uns nicht gelingt , in diesen Punkten eine qualifizierte Mehrheit zu erzielen , sollte sich dieses Parlament am Vorabend der Wahlen schämen , da wir dem Rat freie Bahn gelassen haben , die Details zu einem äußerst wichtigen Bereich festzulegen , und das würde ich bedauern
The Commission does not believe that letting the directive play the role of filling in possible gaps in existing conventions would be either constructive or workable. The conventions contain exclusivity clauses that bind the States parties to the conventions and prevent them from imposing any complementary legal instruments , so Member States would have to denounce conventions they had ratified to be able to follow Community rules. Before letting it come to that , it would surely be preferable to try to improve those conventions by renegotiating them in the proper international context.What about regulatory compliance and state - of - the - art and development risks. Some amendments have been tabled that seek to maintain the so - called permit and state - of - the - art or development risk defences as proper defences and , as far as permit defences are concerned , with a formulation that would better specify its scope. Other amendments aim instead to introduce regulatory compliance and state - of - the - art as mitigating factors.The Commission believes that proper defences , with the proposed improved wording , constitute a preferable solution in terms of insurability and legal certainty. The Commission considers it useful , however , to better specify the scope of the so - called permit defence to avoid any suggestion that this might be tantamount to a blank cheque to pollute , because this is not the idea.The Commission does not find it appropriate to impose liability on the competent authority when damage is caused by a permitted activity , nor does it find it appropriate that there should be a link between the state - of - the - art defence and any environmental audit and management system. I am sure that these issues will come back during further decision - making on this issue.Amendments have been tabled to impose either proportional liability or joint and several liability. The Commission considers , however , that Member States should retain the right to opt for either joint and several , or for proportional liability , or a mix of both , according to their national legal traditions. I recall in that respect that the proposal offers some safeguards to operators , since it provides that operators who are able to establish the extent to which the damage results from their activities , be required to bear only such costs as relate to that part of the damage.It has been proposed that the Commission should present a proposal to supplement the regulatory framework on liability for damage caused by GMOs. Apart from the fact that such a requirement would unduly impinge on the Commission's right of initiative , the Commission is currently considering the issue of economic damage to conventional and organic farmers in the context of the so - called coexistence debate. The outcome of that debate should not be prejudged here. Again , this is what will cover traditional damage.On financial security : amendments have been tabled either to propose that financial security become compulsory after the directive enters into force , or to oppose such a move towards compulsory financial security. I think we can agree that financial security will become an important factor in the proper implementation of the directive. Member States and market operators , as well as the Commission , will have an important role to play in encouraging a timely emergence of financial assurance systems , products and markets to that effect.Having said this , it is clear to me that Member States should have the possibility to develop financial assurance solutions at their own pace ; solutions which are well adapted to their own needs and institutional conditions. In addition , financial markets should be given time and leeway to develop market solutions following the demand for insurance that is very likely to take off once the new liability regime is established. In the light of this , it appears premature to impose fully - fledged financial security for all Annex I operators within a few years.That said , it would certainty be fruitful to revisit the situation when the Commission carries out its general review of the implementation of the directive.There is general agreement that the polluter - pays principle should imply , for the liable operator as polluter , to pay for all the damage it causes to the environment. In addition , there is a clear need for a common understanding within the Community that the costs of environmental damage should be borne by the polluter. Furthermore , the rules set out in the proposal specify the full range of remediation actions to be carried out by the liable operator.Amendments have now been tabled to narrow down the scope of damage remediation by suppressing the remediation of interim losses , together with suppressing the concept of a natural resource service
Wie steht es um die Einhaltung der Umweltgesetzgebung und Risiken in Verbindung mit dem Stand der Technik und der Entwicklung. Einige Änderungsanträge zielen auf den Erhalt der so genannten Einreden Übereinstimmung mit der Genehmigung und Stand der Technik als ordnungsgemäßer Haftungsausschluss. Im Falle des Haftungsausschlusses bei behördlich genehmigtem Normalbetrieb wird zudem der Geltungsbereich konkretisiert. Andere Änderungsanträge wiederum schlagen die Einführung der Einhaltung der Umweltgesetzgebung und den Stand der Technik als haftungsbegrenzende Faktoren vor.Nach Ansicht der Kommission stellen ordnungsgemäße Haftungsausschlüsse , zumal unter Berücksichtigung der Vorschläge zur Verbesserung des Wortlauts , eine bevorzugte Lösung in Bezug auf Versicherbarkeit und Rechtssicherheit dar. Nach Meinung der Kommission sollte der Geltungsbereich des so genannten Haftungsausschlusses Übereinstimmung mit der Genehmigung konkretisiert werden , um keinesfalls den Eindruck zu erwecken , hier handele es sich um einen Freibrief zur Umweltverschmutzung , denn das ist nicht Sinn und Zweck der Sache.Nach Ansicht der Kommission ist es weder sinnvoll , die zuständige Behörde haftbar zu machen , wenn ein Schaden durch eine zugelassene Tätigkeit verursacht wird , noch sollte eine Verbindung bestehen zwischen dem Haftungsausschluss Stand der Technik und einem System für das Management von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Ich bin sicher , dass wir uns im weiteren Entscheidungsfindungsprozess zu dieser Problematik mit diesen Themen auseinander zu setzen haben werden.Die vorgelegten Änderungsanträge sehen entweder die anteilige Haftung oder die gesamtschuldnerische Haftung vor. Nach Ansicht der Kommission sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren eigenstaatlichen Rechtstraditionen selbst entscheiden können , welche der beiden Haftungsarten oder eine Mischung aus beiden für ihre Zwecke die sinnvollste ist. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang daran erinnern , dass der Vorschlag den Betreibern eine gewisse Sicherheit bietet. So sieht er vor , dass Betreiber , die nachweisen können , in welchem Maße der Schaden auf ihre Tätigkeit zurückzuführen ist , nur für die ihrem Anteil entsprechenden Kosten aufzukommen haben.Es wurde vorgeschlagen , dass die Kommission einen Vorschlag zur Ergänzung des Rechtsrahmens für die Haftung von Schäden , die von GVO verursacht werden , vorlegt. Abgesehen davon , dass diese Forderung eine unangemessene Einschränkung des Initiativrechts der Kommission darstellt , prüft die Kommission derzeit im Rahmen der so genannten Koexistenzdebatte die Frage des wirtschaftlichen Schadens für den konventionellen und ökologischen Landbau. Das Ergebnis dieser Debatte sollte nicht vorweggenommen werden. Auch hier geht es um traditionelle Schäden.Zur Deckungsvorsorge. In den vorgelegten Änderungsanträgen wird entweder vorgeschlagen , mit In - Kraft - Treten der Richtlinie die Deckungsvorsorge für verbindlich zu erklären , oder es wird angeregt , Bestrebungen zur Einrichtung einer verbindlichen Deckungsvorsorge abzulehnen. Ich denke , wir sind uns darin einig , dass die Deckungsvorsorge einen wichtigen Faktor für die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie darstellen wird. Mitgliedstaaten , Marktteilnehmer sowie die Kommission sollten auf die rasche Entwicklung von entsprechenden Systemen , Produkten und Märkten der Deckungsvorsorge hinwirken.Natürlich ist mir klar , dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben sollten , im eigenen Tempo Lösungen zur finanziellen Absicherung zu erarbeiten ; Lösungen , die ihren Erfordernissen und institutionellen Voraussetzungen entsprechen. Zudem sollten die Finanzmärkte Zeit und einen gewissen Spielraum für die Entwicklung von Marktlösungen haben , um der Nachfrage zu entsprechen , mit der nach Einrichtung des neuen Haftungssystems sehr wahrscheinlich zu rechnen sein wird. Ausgehend davon , erscheint die Einrichtung eines Systems der verbindlichen Deckungsvorsorge für sämtliche in Anhang I aufgeführten Betreiber innerhalb weniger Jahre als verfrüht.Trotzdem wäre es natürlich sinnvoll , uns zum Zeitpunkt der Prüfung der generellen Umsetzung der Richtlinie durch die Kommission erneut diesem Punkt zuzuwenden.Es herrscht generelle Einigkeit , dass nach dem Verursacherprinzip der haftbare Betreiber als Verursacher für sämtliche Schäden aufzukommen hat , die er der Umwelt zufügt. Es muss auch innerhalb der Gemeinschaft allen klar sein , dass die aus Umweltschäden resultierenden Kosten vom Verursacher zu tragen sind. Darüber hinaus regelt der Vorschlag konkret , welche Abhilfemaßnahmen vom haftbaren Betreiber zu ergreifen sind.Durch die vorgelegten Änderungsanträge wird der Geltungsbereich der Schadenssanierung dadurch eingeschränkt , dass das Konzept des Ausgleichs vorübergehender Verluste wie auch das Konzept von Ausgleichsmaßnahmen für den Verlust an natürlichen Ressourcen herausgenommen werden sollen. Die Streichung einzelner Elemente des Maßnahmenpakets wird unweigerlich dazu führen , dass der Verursacher nicht in vollem Umfang für die von ihm verursachten Schäden aufzukommen braucht.Die Kommission hat sich vor dem Hintergrund des schwierigen Umfelds dieser Debatte um ein globales Gleichgewicht bemüht , dem bereits Kompromisslösungen zugrunde liegen. Die Kommission vertritt zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor die Ansicht , dass es sich um einen in vielerlei Hinsicht fairen und praktikablen Vorschlag handelt , der Unterstützung verdient. Mir ist jedoch auch bewusst , dass wir uns noch am Beginn des legislativen Prozesses befinden und dass alle an diesem Prozess beteiligten Institutionen zum gegebenen Zeitpunkt eine Einigung erzielen müssen. Eine solche Einigung impliziert natürlich die Bereitschaft aller Beteiligten , angemessene und zufrieden stellende Kompromisse zu erzielen. Die Aussprache macht deutlich , dass wir unsere Meinungsverschiedenheiten ausräumen und letztlich eine praktikable Lösung finden müssen