A modified risk - weight curve for corporate exposures has been developed , which is likely to reduce the capital requirements for many SME borrowers relative to the proposals in the second consultative document. Recognition is likely to be given in the IRB approach to a wider range of collateral. I will say more about this in a moment.Work has continued on the development of risk - weight proposals in respect of retail lending. In the IRB approaches these are lower than for lending to corporates. Retail lending is likely to be defined in such a way that small business loans that are treated as retail loans by a bank and that meet the other relevant criteria will fall within the retail risks weight. That will benefit the regulatory capital charges of relevant small - business loans , while maintaining appropriate levels of prudential soundness.The question of recognition of a wider range of collateral in the IRB approach has received a good deal of attention during 2001. This is of particular importance in the context of lending to SMEs. The emerging thinking is to recognise a broader range of collateral than was previously proposed.The likelihood is that the approach will be not to name specific types of physical collateral that will be acceptable , but to set eligibility criteria that seek to ensure a certain sustainable value of the collateral in the event of borrower default. It is envisaged that appropriate recognition will also be given in the IRB approach to situations where loans are secured against receivables and that the risk mitigation aspects of financial leases will be appropriately recognised.Consideration is also being given to recognising the practice whereby life insurance policies are placed with the lending institution as security for a loan.I now turn to the fifth question on implementation of the new Basle Accord , concerning the question of uniformity and flexibility and the date of implementation. On the question of uniformity of application and flexibility , it is important to state once again that the new framework will be based on an evolutionary approach. It is designed to be used differently by institutions of different sizes and complexity.A key focus of the Commission's efforts lies in ensuring that the specific features of the European Union context , including the wider range of institutions to which the regime will apply , are fully reflected in this new regime.For reasons of competitive neutrality , the European Union legislative framework for banks and investment firms is based on the principle of equality of treatment between competing institutions , at least as regards certain business and market segments. For this reason , a capital adequacy regime that is profoundly innovative , should not be introduced for only one category of institution. For reasons of international competitive equity , it is very important that European Union institutions move to the new framework within the same timescale as institutions of other jurisdictions , including , for example , the United States. The target date for implementation is 2005.The Commission intends to adopt the proposal for a directive shortly after final agreement is reached in Basle. This , together with the full and thorough consultative process that is taking place in order to produce a very high - quality proposal , will enable the Commission to contribute to the fullest extent to a process which will allow legislation to be adopted in good time to achieve the accord implementation date | Für Kredite an Unternehmen ist eine veränderte Risikogewichtungskurve entwickelt worden , mit der erreicht werden dürfte , dass im Falle der Kreditaufnahme durch KMU im Vergleich zu den Vorschlägen im zweiten Konsultationsdokument niedrigere Eigenkapitalanforderungen bestehen. Beim IRB - Ansatz ist von einer größere Bandbreite der Sicherheiten auszugehen , doch dazu komme ich gleich noch.An der Entwicklung von Vorschlägen zu Risikogewichtungen in Bezug auf Privatkundenkredite wird weitergearbeitet. Bei den bankinternen Ratings sind diese niedriger als bei Krediten an Unternehmen. Privatkundenkredite werden wahrscheinlich so definiert , dass gewerbliche Kleinkredite , die von einer Bank als Privatkundenkredite behandelt werden und die den anderen relevanten Kriterien entsprechen , unter die Risikogewichtung für Privatkunden fallen. Das wird sich günstig auf die Eigenkapitalanforderungen im Falle der entsprechenden gewerblichen Kleinkredite auswirken und bankenaufsichtlich zugleich ein angemessenes Niveau gewährleisten.Im Jahr 2001 wurde der Frage der Anerkennung eines größeren Spektrums von Sicherheiten beim IRB - Ansatz ziemlich viel Aufmerksamkeit zuteil. Das ist im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an KMU besonders wichtig und hat zu Überlegungen geführt , eine größere Bandbreite der Sicherheiten anzuerkennen , als vorher vorgeschlagen worden ist.Wahrscheinlich wird so vorgegangen , dass keine konkreten Arten physischer Sicherheiten , die akzeptabel sein werden , genannt werden , sondern es werden Eignungskriterien festgelegt , mit denen ein bestimmter dauerhafter Wert der Sicherheiten gewährleistet werden soll , falls der Kreditnehmer ausfällt. Beim IRB - Ansatz sollen auch Fälle angemessen anerkannt werden , in denen Kredite gegen Forderungen gesichert werden , und es sollen die Aspekte der Risikominderung beim Finanzierungs - Leasing gebührende Anerkennung finden.Berücksichtigung soll auch die Praxis finden , das Lebensversicherungspolicen beim Kredit gewährenden Institut als Sicherheit für den Kredit hinterlegt werden.Ich komme jetzt zur fünften Frage zur Umsetzung des neuen Baseler Abkommens , wobei es um die Frage der einheitlichen und flexiblen Umsetzung und den Termin dafür geht. Zur Frage der einheitlichen und flexiblen Umsetzung sei unbedingt nochmals gesagt , dass der neue Rahmen auf einem evolutionären Ansatz fußen wird. Er wird so gestaltet sein , dass er von den Instituten je nach Größe und Komplexität verschiedenartig genutzt werden kann.Eine der wichtigsten Schwerpunkte der Bemühungen der Kommission richtet sich darauf zu gewährleisten , dass die spezifischen Merkmale der Bedingungen in der Europäischen Union , so u. a. das breitere Spektrum von Instituten , auf das die Regelung anzuwenden sein wird , in dieser neuen Regelung in vollem Umfang widergespiegelt werden.Den Rechtsvorschriften der Europäischen Union für Banken und Wertpapierfirmen liegt aus Gründen der Wettbewerbsneutralität der Grundsatz der Gleichbehandlung der konkurrierenden Institute , zumindest im Hinblick auf bestimmte Geschäftsfelder bzw. Marktsegmente , zugrunde. Bei einer zutiefst innovativen Kapitaladäquanzregelung sollte darauf geachtet werden , dass sie nicht nur für eine Kategorie von Instituten eingeführt wird. Zur Wahrung international gleicher Wettbewerbsbedingungen ist es sehr wichtig , dass sich die Institute der Europäischen Union im gleichen zeitlichen Rahmen wie die Institute anderer Länder , unter ihnen zum Beispiel die Vereinigten Staaten , auf die neuen Rechtsvorschriften umstellen. Der angestrebte Termin für die Umsetzung ist 2005.Die Kommission beabsichtigt , den Vorschlag für eine Richtlinie anzunehmen , kurz nachdem in Basel endgültige Einigung erzielt sein wird. Dies und der Umstand , dass derzeit im Interesse der Vorlage eines qualitativ ausgereiften Vorschlags ein ausführlicher und gründlicher Konsultationsverfahren im Gange ist , erlaubt es der Kommission , einen großen Beitrag zu diesem Prozess zu leisten , sodass die erforderlichen Rechtsvorschriften rechtzeitig genug angenommen werden können , um die Einhaltung des Termins der Umsetzung zu gewährleisten |