I believe that , yet again , the Council and the Commission , in discussions on what is a typical codecision issue , are showing themselves to take a less flexible approach to this elementary question of financial markets than this House might have been able to expect. Our approach and our thinking were in every respect guided by the practice of the market , so that , if I am able to recommend approval of this second - reading compromise , it is more on the basis of the general weighing of the interests involved.To be able to provide one single information document valid throughout the EU is , though , surely to the advantage of businesses that introduce shares , or make offers to buy , on European stock exchanges. It is obvious , though , that , in dealing with this matter , we have to consider the transparency of securities markets and , to an increasing extent , the protection of small investors and small and medium - sized enterprises. A procedure that is as simple and cheap as possible when it comes to the amount of an enterprise's data that are required and the way in which they are to be updated , is meant to make for easier access to capital markets. That is what we need. To some extent - or almost exclusively - we have done justice to this , but our desire to extend , on the basis of liability , protection of small investors by defining responsibilities more clearly - with reference , for example , to analysts or chief accountants - has , unfortunately , met with rejection. Equally unfortunately , the issue of the venue of jurisdiction has found no clear resolution. Issuers were allowed to have recourse to the courts in their own countries , an advantage denied to investors. This may well continue to be a live issue. It is unfortunate that this immovability , which was not necessary in this case , has resulted in no further progress in the issues in the financial services sector that the public really care about.Nor were the prevailing customary practices on European markets followed when it came to convertible debentures. Had these been unambiguously defined , as had indeed been proposed , quality improvements would have followed , because , for example , the right to convert would have gone to the owner of the securities. This is also highly significant in terms of Basle II , as this type of financial instrument is likely to become more popular.It baffles me , Commissioner , how a minimum framework of information for regional and local authorities presenting prospectuses for loans in all the EU's Member States , could come to be regarded as a hindrance rather than as a good thing | Unsere Vorgehensweise bzw. unsere Ideen waren absolut an der Marktpraxis orientiert , so dass ich eher aus der allgemeinen Interessensabwägung heraus die Zustimmung zum vorliegenden Kompromiss in zweiter Lesung empfehlen kann.Ein einziges für die gesamte EU gültiges Informationsdokument liefern zu können , ist jedoch sicher ein Vorteil für die Unternehmen , die Aktien einführen oder Kaufangebote an europäischen Börsen vorlegen. Dass in dieser Frage aber die Transparenz auf den Wertpapiermärkten und zunehmend der Schutz von Kleinanlegern und KMU zu beachten sind , liegt auf der Hand. Ein möglichst einfaches und billiges Verfahren , das den Umfang und die Aktualisierung von verlangten Unternehmensdaten betrifft , soll den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Das ist das , was wir brauchen. Teilweise - oder fast überwiegend - wird dem ohnehin Rechnung getragen. Unserem Wunsch jedoch , den Schutz der Kleinanleger durch klarer definierte Verantwortungszuordnung - z. B. was Analysten oder Chefbuchhalter betrifft - aus Haftungsgründen zu erweitern , wurde leider eine Absage erteilt. Ebenso wurde die Gerichtsstandortfrage leider nicht eindeutig gelöst. Nur dem Emittenten und nicht dem Investor wurde der Vorteil des Heimatstandorts zugebilligt. Das ist eine Frage , über die wir noch streiten könnten. Leider hat diese Unbeweglichkeit , die in diesem Fall nicht notwendig war , in wirklich bürgernahen Fragen im Finanzdienstleistungssektor keinen zusätzlichen Fortschritt gebracht.Auch in der Frage der Wandelschuldverschreibungen folgte man nicht den überwiegend europäischen Marktgepflogenheiten. Eine klare Definition , wie sie auch vorgeschlagen wurde , hätte zur Qualitätsverbesserung geführt , indem man das Wandelrecht zum Beispiel beim Wertpapierbesitzer angesiedelt hätte. Das hat gerade im Hinblick auf Basel II auch eine große Bedeutung , weil diese Finanzierungsform eher zunehmen wird.Wieso ein Mindestinformationsrahmen für regionale und lokale Gebietskörperschaften , die Anleiheprospekte in allen EU - Staaten auflegen , nicht als Qualität sondern als Hindernis bewertet wurde , ist mir auch schleierhaft , Herr Kommissar. Gerade im Hinblick auf die erweitere Union wäre eine solche Maßnahme von zusätzlichem Wert gewesen. Aus meiner Sicht ist das bedauerlich , aber immerhin wurden andere Punkte wie das Wahlrecht für alle Anleihen mit dem Mindestnennbetrag von 1 000 Euro oder 1 000 Dollar - jetzt marktbezogen - angenommen. Auch die Übergangslösung von acht Jahren - und die Prospektzulassungsbehörde erlaubt es , gewisse Aufgaben an die Marktpapierbörsen zu delegieren - ist für kleinere Finanzmärkte nicht unbedeutend und eine gute Lösung.Last but not least kann man dem folgen , was ausgehandelt wurde. Gratulation dem Berichterstatter und keine große Disharmonie dem Kommissar gegenüber. Derartige Investitionen sind anfangs zwar oft recht teuer , aber im Hinblick auf den Lebenszyklus der Projekte häufig wirtschaftlicher |