I wanted to relate these facts because the dualistic attitude of always accusing just one of the parties does not seem right to me. This is not how problems of war are resolved. Sanctions will not bring peace to Angola. Only an atmosphere of trust can do that , which this House can help to build.I was also asked if it is possible to judge whether Parliament's opinions have been sufficiently taken into account when decisions are adopted
Ich wollte diese Tatsachen darstellen , weil ich die manichäische Haltung nicht für korrekt halte , immer nur eine Seite zu beschuldigen. So lassen sich die Probleme des Krieges nicht lösen. Die Sanktionen werden Angola keinen Frieden bringen. Das vermag nur ein Klima des Vertrauens , bei dessen Schaffung dieses Parlament mithelfen kann. Ich denke , die humanitäre Hilfe insgesamt wie auch die konkreten Maßnahmen sind etwas sehr wichtiges für die leidende Bevölkerung und ein guter und wesentlicher Beitrag der Europäischen Union , der Kommission , des Parlaments und des Rats , der Haushaltsinstitution und derjenigen , die die Maßnahmen umsetzen
Mr President , ladies and gentlemen , in all democratic parliaments , the organization of the legislative programme is without doubt the most sensitive issue in the relationship between the institutions of government and the representative bodies. That relationship may be said to be the reflection and the measure of the involvement of a parliament , as a legislative body , in the political direction of a constitutional system. The concept of the institution of government may be monistic , that is to say the government is simply the executive arm of the parliamentary majority ; then again , the concept may be dualistic with the institution of government being independent of the representative assembly : at any event , those two concepts are shaped by the way in which parliament's programme of work is determined.This House , as we know , is not able to initiate legislation - save in the case of the very limited procedure under Article 138b of the Treaty - except , obviously , indirectly , by tabling amendments. That is why our relationship with the other institutions of the Union , on the legislative programme , is very unusual.What I mean by that is that Parliament must play a more prominent role in the procedure determining the organization of legislation , without disrupting the current system of institutional responsibilities. This procedural position will thus allow it to take part in determining the political direction of the Union in a way that would appear to be ruled out as the distribution of responsibilities is currently established. Hence the proposal to amend Rule 49 , which I have the honour to put to the House. This replaces the provisions of the tripartite declaration - CouncilCommission - Parliament - with the notion of dynamic participation by this House , on an equal footing with the other Institutions , in the actual drawing - up of the programme.The crucial element in this participation is that we should establish the political priorities of the legislative programme via a resolution. As a result of this position in the process , which will enable it to decide - and this is always a crucial decision in politics - on the time - scale for legislative processes , the European Parliament will participate fully in determining the Union's political guidelines , although , strictly speaking , without the power to initiate legislation.It follows - though this is not spelled out in our text - that , in accordance with the general principle governing parliamentary decision - taking , our resolution will have to be preceded by a process of analysis and selection carried out by the standing committees. That will then enable the House to establish the final political priorities based on the proposals put forward by the Commission , on the basis of a text tabled by the Conference of Presidents
Herr Präsident , meine sehr verehrten Kollegen. In allen demokratischen Parlamenten ist das Gesetzgebungsprogramm sicherlich das heikelste Verbindungsglied zwischen den Regierungsorganen und der Volksvertretung. Man kann sagen , daß sich in dieser Wechselbeziehung widerspiegelt , inwieweit ein Parlament als Legislative Anteil hat an der politischen Orientierung der verfassungsmäßigen Ordnung. Dies kann eine monistische Konzeption der Regierung als Institution sein , bei der die Regierung nur das ausführende Organ der parlamentarischen Mehrheit ist , oder aber im Gegensatz hierzu eine dualistische Konzeption , bei der die Institution Regierung gegenüber der Legislative eine autonome Stellung innehat. Kennzeichnend für beide Konzeptionen ist in jedem Fall die Gestaltung des Gesetzgebungsprogramms des Parlaments.Unser Parlament hat bekanntlich keine Initiativbefugnis , abgesehen vom der wenig bedeutenden Verfahrensrecht gemäß Artikel 138 B des Vertrags und natürlich der Initiative in der inzidenten Form des Änderungsantrags. Deshalb führen auf der Ebene des Gesetzgebungsprogramms die Beziehungen zu den anderen Gemeinschaftsinstitutionen auch zu einem Ergebnis ganz besonderer Art.Ich will damit sagen , daß das Parlament gegenüber den anderen Institutionen in diesem Bereich - ohne daß die derzeitige Ordnung der institutionellen Befugnisse durchbrochen würde - beim Prozeß der Gestaltung der legislativen Orientierung stärkere Einwirkungsmöglichkeiten haben sollte. Eine solche verfahrensrechtliche Position würde dem Parlament die Mitwirkung an der Gestaltung der politischen Orientierung der Union ermöglichen , die ihm auf der statischen Eben der Zuständigkeit verschlossen ist. Daher der Vorschlag einer Änderung von Artikel 49 der Geschäftsordnung , den ich dem Plenum vorzutragen die Ehre habe. Dieser Vorschlag ersetzt die dreiseitige Erklärung - Rat - Kommission - Parlament - durch die Idee einer dynamischen Mitwirkung dieses unseres Parlaments bei der Ausarbeitung des Programms unter paritätischen Bedingungen mit den anderen Institutionen.Der zentrale Punkt dieser Mitwirkung ist die Bestimmung der politischen Prioritäten des Gesetzgebungsprogramms auf dem Weg der Entschließung. Durch diese verfahrensrechtliche Position , die ihm die Entscheidung über die Zeitfolge des Gesetzgebungsprogramms zuerteilt , wobei es sich immer um eine im wesentlichen politische Entscheidung handelt , erhält das Europäische Parlament unbeschränkten Zugang zum Entscheidungsbereich für die politische Orientierung der Union , obwohl es im engeren Sinne keine Legislativbefugnis besitzt.Hieraus folgt , wenn dies in unserem Text ausdrücklich auch nicht ausdrücklich gesagt wird , daß vor einer solchen Entschließung nach dem allgemeinen Prinzip der Vorbereitung parlamentarischer Entscheidungen die ständigen Ausschüsse ihrer Tätigkeit in Form von Analysen und Auswahlverfahren durchführen müssen. Diese Arbeiten sollen es dem Plenum dann ermöglichen , auf der Grundlage eines von der Konferenz der Ausschußvorsitzenden vorgelegten Textes die endgültigen politischen Prioritäten aufgrund der von der Kommission vorgelegten Vorschläge festzulegen.Für diese Arbeiten , die Analysen , Vorausschauen und Auswahlverfahren umfassen , soll ein bestimmter Zeitraum zur Verfügung stehen , und zwar von der Oktobertagung bis zur Dezembertagung