That would be unreasonable , without question , since such an expensive item normally should be repaired first.Let's take a second , reverse scenario : I buy a hair dryer for 30 marks in a cut - price supermarket. According to the wording of the directive , in theory the consumer could insist on the hair dryer being repaired eleven months later. That would be absurd , too , because such cheap products are not repaired but replaced. That is why I actually think this change in the right of option is crucial.I also believe , and this is a proposal from my group , that we need to provide exemption clauses for the low - grade products sector as well and not just for second - hand goods. I do not consider it prudent of us to create a directive at the end of which is the possibility that certain low - grade products might need to be raised so much in price in order to cover the risks incurred by the warranty. Ultimately that would be a disadvantage for the consumer. That is why we will also be requesting through an amendment that the low - grade products be included in the exemption provisions that allow this to be circumvented.We have problems too with the manufacturer's liability decision made in the Committee on Environment , Public Health and Consumer Protection. We refuse to go along with this as the Group of the European People's Party. It failed to meet with support in the Committee on Legal Affairs and Citizens Rights , too. On the question of shifting the burden of proof , we have come up with a solution in the Committee on Legal Affairs and Citizens Rights that is better because it does not envisage the drastic ruling of the directive , from which there is no possibility of deviating , even in cases where injustice has occurred.Against the background of the changes I have partly addressed - there are more amendments in the motions file - we are nevertheless of the principled opinion that this directive is heading in the right direction and therefore support in principle the Commission's proposal , albeit with the corrections which I have outlined and which proceed from our amendments | Das wäre unbillig , gar keine Frage , weil natürlich ein so hochwertiges Gut normalerweise erst einmal repariert werden sollte.Zweiter , umgekehrter , problematischer Fall : Ich kaufe in einem billigen Supermarkt einen Fön für 30 DM. Nach dem Text der Richtlinie könnte theoretisch der Verbraucher nach elf Monaten auf der Reparatur des Föns bestehen. Das wäre natürlich auch unsinnig , weil solche geringwertigen Produkte nicht repariert werden , sondern die tauscht man aus. Darum halte ich in der Tat diese Wahlrechtsänderung für einen entscheidenden Punkt.Ich glaube aber auch , und das ist ein Vorschlag meiner Fraktion , daß wir auch für den Bereich der geringwertigen Güter und nicht nur der Gebrauchtwaren Ausnahmeklauseln vorsehen müssen. Ich empfinde es nicht als klug , daß wir eine Richtlinie schaffen , an deren Ende möglicherweise steht , daß bestimmte geringwertige Güter preislich so verteuert werden müßten , um die Risiken , die durch die Gewährleistung entstehen , abzudecken. Letztlich wäre das für den Verbraucher von Nachteil. Darum werden wir mit einem Änderungsantrag auch darum bitten , die geringwertigen Güter in die Ausnahmetatbestände , in denen man davon abweichen kann , mit aufzunehmen.Probleme haben wir mit der im Ausschuß für Umweltfragen , Volksgesundheit und Verbraucherschutz beschlossenen Herstellerhaftung. Diese werden wir als Fraktion der Europäischen Volkspartei nicht mittragen. Die hat im übrigen auch im Ausschuß für Recht und Bürgerrechte keine Unterstützung gefunden. Für den Bereich der Beweislastumkehr haben wir im Ausschuß für Recht und Bürgerrechte eine Lösung gefunden , die besser ist , weil sie nicht diese drastische Regelung der Richtlinie vorsieht , von der es keinerlei Abweichungsmöglichkeiten gibt , auch nicht in solchen Fällen , wo Unbilligkeiten auftreten.Vor dem Hintergrund der von mir zum Teil angesprochenen Änderungen - es gibt mehr Änderungsvorschläge , die aus der Antragsmappe hervorgehen , - sind wir trotzdem vom Grundsatz her der Meinung , daß diese Richtlinie den richtigen Weg einschlägt , und unterstützen deshalb vom Grundsatz her den Vorschlag der Kommission , allerdings mit den Korrekturen , die ich angeführt habe und die aus unseren Änderungsanträgen hervorgehen. Die falschen Kostenrechnungen sollten deshalb nicht mehr bei den Abgeordneten landen , wie das heute wiederum geschehen ist |