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"convalescence" - Transsoftware English-German dictionary (Wörterbuch Englisch-Deutsch)


Translation(Übersetzung)
convalescence
 
1. {noun}   Genesung {f} , Rekonvaleszenz {f}
 
 
 
Examples (Beispiele)
Madam President , I want to add my voice to celebrate this historic agreement. You have already sent a letter conveying our best wishes to the Northern Ireland authorities. Could you send another letter to invite our Northern Ireland friends , the executive , to pay a visit to the Parliament. I feel that it is our duty to mention the role that one of our colleagues , Mr John Hume , has played in this process. He is in better shape after four operations and a long convalescence and I hope that he will be back among us very soonFrau Präsidentin , ich schließe mich den Würdigungen dieser historischen Vereinbarung an. Sie haben bereits Glückwunschschreiben an die nordirischen Behörden gesandt. Ich möchte Sie bitten , unseren nordirischen Freunden , der Exekutive , ein weiteres Mal zu schreiben und sie ins Parlament einzuladen. Ich meine , es ist unsere Pflicht , auf die Rolle zu verweisen , die Herr John Hume , einer unserer Kollegen , in diesem Prozeß gespielt hat. Es geht ihm nach vier Operationen und einer langen Genesung jetzt wieder besser , und ich hoffe , daß er schon sehr bald wieder unter uns sein wird
I would like to voice my disagreement with Mrs Lucas. I completely disagree that the G20 summit was a lost opportunity but I must challenge all of us to show some political realism. The current economy is sick. It needs a cure , it needs first aid , it needs long - term care and it needs a period of convalescence. We must not expect positive results to appear suddenly over the next three to four months. The problems affecting the global economy - and therefore the European economy too - are deeply - rooted and long - term in natureIch stimme überhaupt nicht zu , dass der G20 - Gipfel eine verlorene Gelegenheit darstellt , und muss uns alle dazu aufrufen , ein wenig politischen Realismus an den Tag zu legen. Die gegenwärtige Wirtschaft krankt. Sie muss geheilt werden , sie braucht Erste - Hilfe - Maßnahmen , sie braucht eine langfristige Betreuung und einen Zeitraum der Genesung. Wir dürfen nicht erwarten , dass die positiven Ergebnisse plötzlich innerhalb der nächsten drei bis vier Monate eintreten. Die Probleme , die die globale Wirtschaft - und daher auch die europäische Wirtschaft - betreffen , haben tief reichende Wurzeln und sind langfristiger Natur
I share the opinion that has been expressed here in the course of the debate , according to which we must avoid making the mistake of creating a dangerous link between immigration and terrorism , which would lead to a type of generalised suspicion towards all third - country nationals. The Commission drafted a working paper on the relationship between safeguarding domestic security and respecting our obligations and international instruments in the field of protection. In light of this document , we have checked all of the clauses on the protection of public order contained in our proposals. The aim of this work was to ensure that the Member States were in a position to effectively protect public order in the face of the threat posed by terrorism. This study led the Commission to review some of its proposals , including this proposal , specifically with regard to two points : we removed the requirement for the threat to be effective before residency status is granted , thereby providing for cases of potential risk as they can already be interpreted in light of the current wording of the Geneva Convention of 1951 ; we also removed the ban on implementing emergency expulsion measures as long as certain requirements are met. I would say that these two amendments involve the concerns of guaranteeing domestic security and the fight against the terrorism , and that , for this reason , the amendments proposed should not be considered.Finally , the innovation and the considerable added value of this proposal lie in the right granted to holders of long - term resident status to move to another Member State. In this case , integration works already not only at national level , but also at European level. And those individuals who have resided in a Member State for a certain amount of time will be in an advantageous position in comparison with those who come directly from their country of origin , should they wish to move to another Member State. I think that this is a very important aspect , and should , therefore , not be ignored.With regard to the proposal on the free movement and the freedom to travel of third - country nationals , for which Mrs Kessler is rapporteur , I should like , first of all , to point out that the proposal contains important aspects in terms of the creation of an area of freedom , security and justice. The fact is that the Schengen acquis already contains rules on the movement of third - country nationals. Nevertheless , the conditions for the exercise of this freedom to travel are not always transparent and are spread out across various instruments. The Commission shares the European Parliament s opinion that we must pool together in a single legal instrument all the fragmented elements that define this freedom to travel. The proposal , therefore , lays down the conditions that enable third - country nationals to move around freely whether or not they are subject to visa requirements , whether they have residency papers or have a long - term visa , whilst they are waiting for residency papers to be issued.Furthermore , this proposal is also intended to regulate the travel of various categories of people that have a legitimate interest in remaining for a period of between three and six months within the border - free area without their situation being equated with immigration in the true sense of the word. Examples of these are tourists , investigators , musicians on tour , individuals on family visits , and those undergoing hospitalisation and convalescenceIm Rahmen dieser Prüfung hat die Kommission einige ihrer Vorschläge , darunter auch den hier vorliegenden , vor allem auf zwei Punkte hin überarbeitet : Wir haben die Forderung herausgenommen , dass vor der Zuerkennung des Status die Bedrohung tatsächlich bestehen muss , und dabei die Fälle eines potenziellen Risikos berücksichtigt , wie sie bereits ausgehend von der aktuellen Fassung des Genfer Abkommens von 1951 ausgelegt werden können. Und wir haben auch das Verbot der Anwendung von Maßnahmen der Ausweisung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen herausgenommen. Ich denke , mit diesen beiden Änderungen wird den Sorgen hinsichtlich der Gewährleistung der inneren Sicherheit und des Kampfes gegen den Terrorismus Rechnung getragen , und damit bräuchten die vorgeschlagenen Änderungen nicht in Betracht gezogen werden.Das Neue und der wichtige Zugewinn bei dem vorliegenden Vorschlag bestehen darin , dass denjenigen , die den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten haben , das Recht gewährt wird , sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen. In diesem Fall erfolgt die Integration nicht nur auf einzelstaatlicher , sondern auch auf europäischer Ebene. Die Personen , die eine bestimmte Zeit in einem Mitgliedstaat gewohnt haben , befinden sich gegenüber denen , die direkt aus ihrem Herkunftsland gekommen sind und sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen wollen , im Vorteil. Das halte ich für einen sehr wichtigen Aspekt , den man nicht vernachlässigen sollte.Was nun den Vorschlag zur Freizügigkeit und zum Reisen der Drittstaatsangehörigen betrifft , zu dem die Abgeordnete Kessler als Berichterstatterin fungierte , möchte ich zunächst hervorheben , dass der Vorschlag wichtige Elemente im Sinne der Errichtung eines Raums der Freiheit , der Sicherheit und des Rechts beinhaltet. In der Tat schließt ja der Schengen Besitzstand bereits bestimmte Vorschriften zur Freizügigkeit von Drittstaatsangehörigen ein. Aber die mit der Wahrnehmung dieser Reisefreiheit verbundenen Bedingungen sind nicht immer transparent , und sie sind in verschiedenen Instrumenten verstreut enthalten. Die Kommission teilt die Auffassung des Europäischen Parlaments , dass es notwendig ist , alle einzelnen Elemente , die diese Reisefreiheit definieren , in einem einzigen Rechtsinstrument zusammenzufassen. So sind im Vorschlag die Bedingungen festgelegt , die den Drittstaatsangehörigen die Freizügigkeit unabhängig davon erlauben , ob sie der Visumspflicht unterliegen , Inhaber eines Aufenthaltstitels oder im Besitz eines längerfristigen Visums sind , während sie auf den Aufenthaltstitel warten.Andererseits soll der vorliegende Vorschlag auch die Reisefreiheit verschiedener Personengruppen regeln , die ein legitimes Interesse an einem Aufenthalt von drei bis sechs Monaten im Raum ohne Grenzen haben , ohne dass ihre Situation einer Einwanderung im eigentlichen Sinne gleichzusetzen wäre. Zum Beispiel Touristen , Forscher , Musiker auf einer Tournee , Personen auf Familienbesuch , Fälle von Krankenhaus - und Genesungsaufenthalten. Für diese Personen ist die Einführung einer besonderen Reisegenehmigung vorgesehen , die es ihnen gestattet , über einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten frei zu reisen , sich jedoch nicht länger als drei Monate im Hoheitsgebiet ein und desselben Mitgliedstaats aufzuhalten , was voll und ganz im Einklang mit dem Vertrag steht.Bei den meisten Änderungsanträgen im Bericht der Abgeordneten Kessler geht es darum , den Vorschlag inhaltlich konkreter und eindeutiger zu gestalten. Zur Form des Rechtsinstruments wird vorgeschlagen , keine Richtlinie , sondern eine Verordnung zu wählen. Bei all diesen Vorschlägen unterstützt die Kommission jede Lösung , bei der im Rat ihre Empfehlungen Zustimmung finden. Der einzige Punkt , bei dem wir vom Vorschlag der Abgeordneten Kessler abweichen , betrifft den Änderungsantrag Nr. 5 zur Reise in einem Raum ohne Grenzen mit einem längerfristigen Visum , der - wie Herr Deprez bereits hervorhob - mit Umsicht geprüft werden muss. Wir ersuchen das Parlament , ihn nicht anzunehmen. Ein längerfristiges Visum ist ein nationales Visum , das nach nationalen Vorschriften und nicht nach den Vorschriften von Kapitel 3 - Sektion I des Schengener Durchführungsübereinkommens ausgestellt wird
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