I believe the identification guideline is sufficient and that it is unnecessary , where E407 and E 407a with the eucheuma alga are concerned , to amend existing law. These products are not going to be sold to consumers , but only to the processing industry , which has learnt how to handle them and where it is clearly seen as sensible for them to be used in the future | Ich bin der Meinung , daß die Kennzeichnungsrichtlinie ausreicht , und insbesondere bei E 407 und E 407a bei der Eucheuma - Alge ist es eigentlich eine unsinnige Änderung zu dem bestehenden Recht , da ja diese Produkte nicht an den Konsumenten verkauft werden , sondern de facto nur an die Verarbeitungsindustrie , die natürlich gelernt hat , mit diesem Produkt umzugehen und wo es sich als äußerst sinnvoll darstellt , dieses auch in Zukunft zu verwenden |