Mr President , I should like to thank Mrs Breyer for her hard work as well , but I must go on to say that I shall be opposing all the amendments , as will quite a number of the Members of the PPE group - as we did in committee - with the exception of Amendment No 4.This is a very technical issue to do with food additives and the permitted additives in food throughout the European Union. It raises the question of how the European Parliament can best deal with such a technical question. Mrs Breyer has tackled it from an ideological angle , natural to her group. But there are two questions we have to consider as yardsticks. One is that we must ensure the continuing health of the European population is safeguarded when adjustments to the permitted additives are discussed. What guidance do we use. Do we use our own judgement. Well , I am a historian , Mrs Schleicher was a harpist. That may be a useful qualification for the next life , as it were , but it is not necessarily the best qualification for dealing with food additives. We are , to some extent , amateurs in this field. We have to be guided by the Scientific Committee for Food. I would really much rather be guided by that committee than , I am afraid , by Mrs Breyer.Secondly , we have to ensure that European Union law is sufficiently flexible within the bounds of safety to allow new products to be developed. I agree with Mr Whitehead that it may be a godsend for the Scottish Scouts , who are apparently here in the Gallery , if they no longer have to rub two twigs together to boil the kettle because they will be able to buy hot tea in cans - if indeed the European Commission allows that to happen. I would like to ask Mr Bangemann , when he replies to the debate , to say whether or not he is prepared to allow tea in cans to be sold alongside the British sausage which we already salvaged from the ravages of the European Commission a few months ago.So I do not believe that this is an issue where there is any room for extremes | Herr Präsident , ich möchte Herrn Bangemann noch zwei Fragen stellen. Ich glaube , im Haus ist es zu einer großen Übereinstimmung darüber gekommen , daß wir Probleme mit Nisin haben , weil Antibiotika in Lebensmitteln nichts zu suchen haben. Der Kollege Lannoye hat noch einmal auf das große Problem der Antibiotikaresistenzen hingewiesen. Antibiotika drohen , als Therapeutikum wirkungslos zu werden. Ich hätte gerne gewußt , warum Sie denken , daß Antibiotika , auf die wirklich viele Menschen mit Unverträglichkeit reagieren - und außerdem haben wir das Problem der Resistenzen - , daß Antibiotika als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen werden sollen. Immerhin hegen Wissenschaftler zu Recht Befürchtungen , daß die Gefahr der Resistenzen potenziert wird.Zweiter Punkt : Herr Bangemann , ich kann Ihnen nicht zustimmen , wenn Sie sagen , die Frage der Kennzeichnung von lose abgepackten Lebensmitteln sollen die Mitgliedstaaten regeln. Das Ansinnen dieser Richtlinie ist ja gerade , eine europäische Vereinheitlichung zu erzielen. Ich finde es nicht korrekt , daß abgepackte Lebensmittel gekennzeichnet werden , lose Lebensmittel dagegen , bei denen die Verbraucher den Eindruck haben , das sind frische Produkte , nicht gekennzeichnet werden sollen. Dazu hat Ihr Vertreter im Ausschuß gesagt , das wird die Kommission beheben.Nun bin ich sehr erstaunt , daß Sie uns hier etwas ganz anderes sagen , nämlich , daß Sie da überhaupt keinen Handlungsbedarf sehen. Ich wüßte jetzt gerne , was denn nun stimmt. War das falsch , was Ihr Vertreter im Ausschuß gesagt hat , der meinte , daß das mit der Etikettierungsrichtlinie irgendwann gelöst werden soll. Wir haben ja jetzt schon eine Reihe von Punkten , die unter die Etikettierungsrichtlinie fallen würden , wenn wir uns darauf einigen , was Sie gesagt haben. Daher meine abschließende Frage : Wann gedenken Sie , einen neuen Entwurf oder Änderungen zu der Etikettierungsrichtlinie vorzuschlagen , damit genau diese Lücken und diese Notwendigkeiten , die sich jetzt ergeben haben , geschlossen bzw. abgedeckt werden können. Das heißt , bei Vorliegen eines dieser drei Kriterien kann man einen Zusatzstoff verbieten |