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"reexamination" - Transsoftware English-German dictionary (Wörterbuch Englisch-Deutsch)


Translation(Übersetzung)
reexamination
 
1. {noun}   Nachprüfung {f}
 
 
 
Examples (Beispiele)
I would like to thank the President - in - Office for that comprehensive reply. I agree with my colleague , Mr Megahy , that the rationale behind this is a bit difficult to follow. For budgetary reasons he said , and that concerns pension entitlements. Surely there must be the situation of someone who is over the age of 35 bringing a pension in with them and would that not count as well. Surely , you are not saying that no one over 35 can be sufficiently competent to take a position in one of the European Union institutions.I would like to ask the President - in - Office if he is not prepared to re - examine the situation in the light of the demographic developments Mr Crowley has talked about. Perhaps he would be prepared to re - examine it , given that the rationale behind it , both on pensions and competence , are not sufficient and that it is worthy of reexamination purely on the grounds of discriminationHerr Ratspräsident , ich danke Ihnen für diese umfassende Antwort. Ebenso wie mein Kollege , Herr Megahy , bin auch ich der Auffassung , daß sich die Motive für dieses Vorgehen etwas schwer nachvollziehen lassen. Finanzielle Gründe wurden uns genannt , zu denen die Pensionsleistungen zählen. Sicherlich gibt es auch Fälle , in denen Bewerber , die älter als 35 Jahre sind , bereits über Pensionsansprüche verfügen - wäre dies nicht auch zu berücksichtigen. Sie wollen doch bestimmt nicht behaupten , daß keiner , der älter als 35 ist , über ausreichende Befähigungen für einen Arbeitsplatz in einem Organ der Europäischen Union verfügt.Herr Ratspräsident , sind Sie denn nicht bereit , die Situation im Lichte der demographischen Entwicklungen zu überprüfen , die Herr Crowley angesprochen hat. Vielleicht sind Sie zu einer derartigen Überprüfung bereit , denn die genannten Gründe bezüglich der Pensionsleistungen und Fähigkeiten sind unbefriedigend und eine Überprüfung ist daher allein schon wegen des Diskriminierungsaspekts angebracht
This reexamination must be of a fairly general nature and carried out on the basis of a careful analysis of all the factors , independently of the adoption of the protocol. This process could be set in motion when the parties meet in Kyoto , where guidelines for such a review could be drawn up.Finally , as regards the European bubble , may I remind you that the Council meeting in March decided on the division of the burden between the Member States within the objective of a proposed 15 % reduction by the year 2010. The Council of 16 October agreed on a text which was proposed by the Community and the Member States during the last negotiations and which aims to clarify responsibilities , in case the objective is not achieved by the Community as a whole. Furthermore , the text anticipates the possibility of other parties to the protocol grouping together to form bubbles with commitments identical to those of the European CommunityDieser Prozeß könnte durch die Konferenz der Parteien in Kyoto ausgelöst werden , die Leitlinien für eine solche Überprüfung geben könnte.Was schließlich die Frage der europäischen Blase betrifft , wird daran erinnert , daß der Rat vom März die Lastenverteilung zwischen Mitgliedstaaten innerhalb des für 2020 vorgeschlagenen Reduktionszieles von 15 % festgelegt hatte. Der Rat vom 16. Oktober einigte sich auf einen Text , der von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten im Laufe der letzten Verhandlungen vorgeschlagen wurde und der die Klärung der Verantwortung für den Fall beabsichtigt , daß das Ziel von der Gemeinschaft als Ganzes nicht erreicht würde. Außerdem sieht der Text die Möglichkeit für andere Parteien des Protokolls vor , gemeinsam Blasen zu bilden , die identische Verpflichtungen wie die Europäische Gemeinschaft eingehen.Jedenfalls gehen die Angriffe gegen die Gemeinschaft weiter und gründen sich vor allem darauf , daß das vom Rat beschlossene burden sharing zur sehr unterschiedlichen Anstrengungen führt , die von den Mitgliedstaaten zu unternehmen sind
As a result , the recommendation for second reading proposes that the amendments which approximate to the position and spirit of the amendments adopted by Parliament in part - session should be reinstated.The principal points are as follows : Amendment No 2 : the term contained use must be clarified so as to specify the containment measures in respect of work involving GMMs.Amendment No 3 : provision must be made for the reexamination of risk assessment where the competent authority has been notified that this assessment is no longer adequate. This allows the relevant authority to intervene.Amendments Nos 4 and 9 : provisions must be introduced regarding liability insurance for users , given that despite all the containment measures , a risk exists , even if a very slight one. It is therefore legitimate that there should be insurance cover and liability in case third persons are injured by the use of GMMs.Amendment No 5 : the user should have the opportunity to request formal authorization from the competent authority for category 2 uses.Amendments Nos 7 and 8 : the public must be notified before contained use begins , not only about the emergency plans , but also about relevant safety measures. Provision must also be made for public consultation.Amendment No 10 : inspections and other control measures must be organized by the relevant authority to ensure the correct application of the directive and the containment measures.Amendments Nos 11 , 12 and 13 : Parliament must be involved in the procedure for drawing up and amending Annex II , Part B concerning the criteria for excluding certain GMMs from the field of application of the directive.On the same grounds it is also proposed to amend the risk assessment procedure in Annex III , Part B. We cannot accept the exclusion of Parliament from the process of drawing up such an important part of the directiveDer Berichterstatter ist der Auffassung , daß der Gemeinsame Standpunkt die Positionen des Parlaments , die bei der ersten Lesung gebilligt wurden , nur teilweise widerspiegelt. Folglich schlagen wir bei der Empfehlung für die zweite Lesung vor , jene Änderungen wieder zu unterbreiten , die der Position und dem Geist der Änderungsanträge nahekommen , für die das Plenum des Parlaments votiert hat.Die wichtigsten Punkte sind : Abänderungsantrag 2 : Präzisierung des Begriffs Anwendung in geschlossenen Systemen , indem explizit die Einschließungsmaßnahmen bei Arbeiten mit genetisch veränderten Mikroorganismen festgelegt werden.Abänderungsantrag 3 : Einführung einer Überarbeitung der Gefahrenbewertung für den Fall , daß an die zuständige Behörde herangetragen wird , daß die ursprüngliche Bewertung nicht mehr ausreichend ist. Auf diese Weise erhält die zuständige Behörde die Möglichkeit einzuschreiten.Die Abänderungsanträge 4 und 9 betreffen die Einführung einer Bestimmung über die Haftung der Anwender im Hinblick auf die Sicherheit , da trotz aller Einschließungsmaßnahmen eine - wenn auch außerordentlich geringe - Gefahr besteht. Es ist folglich legitim , einen Versicherungsschutz und eine Haftungsübernahme für den Fall einzuführen , daß durch die Verwendung genetisch veränderter Mikroorganismen Dritten Schäden entstehen.Im Abänderungsantrag 5 geht es um die Absicherung des Anwenders mit der Einführung der Möglichkeit , von der zuständigen Behörde eine förmliche Genehmigung für die Anwendungen der Kategorie 2 zu erhalten.Die Abänderungsanträge 7 und 8 betreffen die Information der Öffentlichkeit , bevor die Anwendung in geschlossenen Systemen beginnt , und zwar nicht nur über Notfallpläne , sondern auch über die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen sowie die Möglichkeit , die Öffentlichkeit zu den betreffenden Fragen anzuhören.Abänderungsantrag 10 bezieht sich auf die Organisation von Inspektionen und Kontrollen durch die zuständige Behörde und die korrekte Einhaltung der Richtlinie und der Einschließungsmaßnahmen.In den Abänderungsanträgen 11 , 12 und 13 geht es um die Beteiligung des Parlaments am Verfahren zur Festlegung und Änderung von Anhang II Teil B hinsichtlich der Kriterien , nach denen bestimmte genetisch veränderte Mikroorganismen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden
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