Mr President , ladies and gentlemen , I want to try , in these three minutes , to set out , at least fragmentarily , my view of this problem. The protection of health and the curbing of tobacco use are certainly important political commitments. It is right that their significance should have been so extensively set out today , but every political level has its own specific responsibility. Now it is the case that there is no legislative function specifically applicable to this at European level. Rather , Article 95 must always be applied , as it has been here today , which means that it must first be considered whether the internal market is affected , be it by such things as distortions of competition , trade barriers and similar. Only when this has been found to be the case can - and must - the protection of health be taken into account in this context , and , if these conditions are fulfilled , there is no dispute about it.It is well known that it was because of breaches of these principles that the ECJ suspended the former directive that banned advertising. Venues are in competition with each other for large - scale events with a cross - border impact , so there should be rules on this , and , as that is where distortions occur , we agree with this part of the proposal. Rules on radio broadcasts across borders are also acceptable. The same goes for the Internet , although it is not clear to me how this can in practice be made to work where the material is input in third countries.Such a ban on newspapers and magazines would , however , not be permissible. As we have heard in the consultations , the proportion of copies sold across borders is small to the point of invisibility in relation to the total print run , and these copies sold across borders are , moreover , not in cross - border competition. This means that there is no conflict affecting the internal market , and that such a regulation would not be successful. The Committee on Legal Affairs proposal therefore provides for this part of the Commission proposal not to be accepted.Reference is constantly made - the Commissioner has just done so - to the ECJ's comments on newspapers | Herr Präsident , meine Damen und Herren. Ich will versuchen , in den drei Minuten wenigstens bruchstückhaft meine Auffassung zu dieser Problematik darzulegen. Ganz sicherlich ist Gesundheitsschutz und das Eindämmen des Tabakkonsums eine wichtige politische Aufgabe. Ihre Bedeutung ist hier bereits ausführlich und zu Recht dargestellt worden. Dabei trägt aber jede politische Ebene ihre jeweilige spezifische Verantwortung. Nun ist es aber so , dass auf der europäischen Ebene hierfür keine eigene Gesetzgebungsbefugnis besteht. Es muss vielmehr immer Artikel 95 herangezogen werden , wie das hier auch geschehen ist. Das bedeutet , dass zuerst die Frage geprüft und bejaht werden muss , ob der Binnenmarkt betroffen ist , etwa wegen Wettbewerbsverzerrungen , Handelshemmnissen und dergleichen. Erst danach kann - und muss - in diesem Rahmen der Gesundheitsschutz berücksichtigt werden , was unter diesen Voraussetzungen auch völlig unbestritten ist.Wegen Verstoßes gegen diese Grundsätze hat der EuGH bekanntlich die frühere Werbeverbotsrichtlinie aufgehoben. Bei Großveranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung stehen die Standorte im Wettbewerb. Deshalb sollte dies geregelt werden , und deshalb stimmen wir auch diesem Teil des Vorschlags zu. Dort gibt es Verzerrungen. Auch beim Radio mit grenzüberschreitender Ausstrahlung ist eine Regelung akzeptabel. Ebenso beim Internet , wobei mir hier allerdings unklar ist , wie dies in der Praxis bei Einspeisung in Drittländern durchgesetzt werden kann.Aber nicht zulässig ist ein solches Verbot bei Zeitschriften und Zeitungen. Schon der Anteil der grenzüberschreitend verkauften Exemplare an einer Gesamtauflage ist , wie wir in den Anhörungen gehört haben , verschwindend gering. Darüber hinaus stehen diese grenzüberschreitend verkauften Exemplare nicht im grenzüberschreitenden Wettbewerb. Damit fehlt ein binnenmarktrelevanter Konflikt , und damit kann eine solche Regelung nicht erfolgen. Deswegen sieht der Vorschlag des Rechtsausschusses in diesem Punkt vor , diesen Teil des Vorschlags der Kommission nicht zu akzeptieren.Es wird hier immer wieder - gerade eben noch geschehen durch Herrn Kommissar - auf die Bemerkung des EuGH zu Zeitungen hingewiesen. Ganz kurz : Der EuGH trennt meiner Auffassung nach einerseits streng ortsgebundene Werbemaßnahmen - typisches Beispiel : Plakatständer - , wo ein grenzüberschreitender Wettbewerb schon per se ausgeschlossen ist , und führt dann aus , dass andererseits bei anderen Maßnahmen , zum Beispiel Zeitungen , etwas anderes gelten könnte , und dass dies dort nicht prinzipiell ausgeschlossen sein muss. Das ist richtig. Aber es muss hinzugefügt werden , was der EuGH an anderer Stelle seines Urteils auch sagt , dass tatsächlich Verzerrungen vorliegen müssen , dass sie spürbar sein müssen , dass sie nicht einfach nur behauptet werden dürfen |