Mr President , I will restrict myself this evening to Mr Le Rachinel's report on vehicle registration signs and of course I congratulate him on his efforts in producing the report. There is clearly a need across Europe to clarify the situation , which is incredibly complicated for the average motorist trying to travel around the Continent , and indeed UK and Ireland as well. The signs referred to by Nel van Dijk which the Dutch may or may not adopt in the year 2000 are currently compulsory in Ireland and Portugal , they are optional in France and Germany , where they may make them compulsory , whilst all the other countries have the Vienna Convention white ellipse except the UK , Spain and Portugal which do not have anything.There is a need to make life simpler for the motorist. The Commission's proposal does just that and I commend it. However , as the Commission will be aware , motorists throughout Europe are much more European than perhaps we think. They are of course rebelling against the Vienna and the Geneva Convention , and indeed his own proposal , by adopting their own symbol of European unity. Therefore I would like to draw the attention of the Commissioner and Members to our Amendments Nos 4 , 5 , 6 and 7 which recognise the reality that many motorists do not like the Vienna Convention symbol , the rather boring black letters on a white background , but prefer the European symbol of the white and yellow letters with the gold stars on a blue background in accordance with their particular national registration. I hope that the Commissioner will agree with our argument that we should give the motorists a choice.Why is it that motorists in Greece or the UK - it could be my car , Commissioner - have to remove their European symbol and replace it with a white sticker with black letters when they travel to France. That to me seems a backward step. Our amendment is trying to be helpful by giving motorists that choice , that additional right to display a European symbol if they so desire rather than the white ellipse. I commend it to you , Commissioner , and I commend it to the House. We shall take the trouble to study these reports carefully | Herr Präsident , Herr Kommissar , meine Damen und Herren. Auch ich möchte zum zweiten Le Rachinel - Bericht sprechen. Mit dem vorliegenden Verordnungsvorschlag wird ein Angleichungsdefizit zwischen den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften behoben. Das gemeinschaftliche Modell für ein Unterscheidungskennzeichen des Zulassungsmitgliedstaates von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern im innergemeinschaftlichen Verkehr , nennen wir es doch kurz europäisches Nationalitätenkennzeichen , ist längst überfällig. Eine solche Maßnahme dient unmittelbar sowohl der Sensibilisierung und Einbeziehung der Unionsbürger in die Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen als auch der Herausbildung und Festigung eines europäischen Identitätsgefühls und trägt indirekt zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. Besonders die Forderung , daß sich das vorgeschlagene Gemeinschaftssymbol sowohl vorne als auch hinten links neben dem Kennzeichen befinden muß , wird für Polizei und andere Verwaltungs - und Gerichtsorgane von Vorteil sein.Obwohl ich im Namen der PPE - Fraktion dem Bericht von Herrn Le Rachinel ausdrücklich zustimme und dem Berichterstatter für seine Arbeit danke , erscheint mir persönlich der Verordnungsvorschlag der Kommission nicht völlig konsequent zu sein. Bedenken wir nur , in wenigen Wochen beginnt die dritte Stufe der europäischen Wirtschafts - und Währungsunion , die zu einem Heimatmarkt führt , dessen formales äußeres Zeichen das gemeinsame , gleich aussehende Geld ist. Welch hervorragende und von Weitblick zeugende Leistung. Beim Unterscheidungszeichen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger gelingt den Europäern diese konsequente Vereinheitlichung in Form eines gemeinsamen einheitlichen Gestaltungsprinzips nicht. So werden unter Bezugnahme auf das Subsidiaritätsprinzip die EU - Mitgliedstaaten zwar zur Anerkennung des vorgeschlagenen gemeinschaftlichen Modells verpflichtet , aber die Gültigkeit vorhandener Nationalitätenkennzeichen bleibt völlig uneingeschränkt und unabhängig vom gemeinschaftlichen Modell weiter bestehen.Es gibt nicht einmal einen Hinweis darauf , daß in den Mitgliedsländern das gemeinschaftliche Modell bevorzugt Verwendung finden sollte. Angesichts dieser Tatsache könnte ich es sogar verstehen , wenn bei Bürgern aus Drittländern Zweifel wachsen an der Fähigkeit beziehungsweise der Ernsthaftigkeit der Bestrebungen der EU zum Aufbau einer politischen Union.Für die Fahrzeughalter der Mitgliedstaaten , die bereits in der Vergangenheit auf verbindlicher oder auch auf freiwilliger Basis die Benutzung des gemeinschaftlichen Modells - es ist ja keine Neuerfindung - zuließen , trägt der vorliegende Verordnungsvorschlag zu der lange erhofften Rechtssicherheit und zu einer - nennen wir es persönlichen - Bestätigung ihrer oft freiwillig getätigten Mehrausgaben beim Kauf dieses kombinierten Kraftfahrzeug - Nationalitätenkennzeichens bei |