Mr President , I join you in expressing gratitude to the interpreters and regretting the lateness of the hour.I will try to respond. I will not pretend that my responses will cover all the interesting points raised , but I hope that by picking out a few , I will be able to relate to many of the issues that have come before the House tonight.First of all , the question of labelling that was raised , amongst others , by Mrs Pollack. The decisions adopted so far are in accordance with the provisions of Directive 90/220. Under this directive no specific labelling which mentions that the product consists of genetically modified organisms can be imposed in the absence of safety reasons. The Commission recognizes the importance of labelling and intends to discuss the issue in the context of a proposal for a revision of this directive.There were questions relating to allergenicity and the implications of particular products for human health. I respond by saying the consent for the placing on the market of these soya beans has been granted in accordance with the procedures foreseen by Directive 92/220. The risk assessment carried out examined in particular the toxic and allergenic potential of the introduced genes and it was concluded that there was no reasons to believe there would be any adverse effects on human health in the environment from the introduction into soya beans of the genes coding for glysophate tolerance and the chloroplast transit peptide | Herr Präsident , ich schließe mich Ihren Dankesworten an die Dolmetscher an und bedaure ebenfalls , daß es so spät geworden ist.Ich will nun versuchen , die Fragen zu beantworten , erhebe aber nicht den Anspruch , dabei auf sämtliche hier aufgeworfenen interessanten Fragen einzugehen. Ich hoffe aber trotzdem , durch eine gewisse Auswahl eine Reihe der Themen behandeln zu können , die heute abend in diesem Hause zur Sprache kamen.Es wurde hier vor allem die Frage der Kennzeichnung erörtert , unter anderem von Frau Pollack. Die bisher getroffenen Entscheidungen zu diesem Thema befinden sich im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie 90/220. Laut dieser Richtlinie darf eine spezielle Kennzeichnung , aus der hervorgeht , daß das betreffende Erzeugnis aus gentechnisch veränderten Organismen besteht , dann nicht vorgenommen werden , wenn keine diesbezüglichen Sicherheitsgründe vorliegen. Die Kommission ist sich der Bedeutung der Kennzeichnung bewußt und hat die Absicht , diese Frage in Verbindung mit einem Vorschlag zur Änderung dieser Richtlinie zu erörtern.Weitere Fragen bezogen sich auf die Allergenität und die Wirkungen bestimmter Erzeugnisse auf die Gesundheit des Menschen. Ich kann Ihnen dazu sagen , daß die Genehmigung einer Freigabe dieser Sojabohnen für den Markt im Einklang mit der in der Richtlinie 90/220 vorgesehenen Verfahrensweise erfolgt ist. Bei der Beurteilung der Risiken wurden die eingesetzten Gene insbesondere auf möglicherweise vorhandene toxische Stoffe und Allergene überprüft. Wie die Untersuchung dann ergab , besteht kein Grund zu der Annahme , daß von der Einsetzung von Genen mit der Kodierung für Glysophattoleranz und das Chloroplast - Transitpeptid in Sojabohnen gesundheits - und umweltschädigende Wirkungen ausgehen |