Mr President , Commissioner , ladies and gentlemen , genetically modified organisms can be regarded as the latest food scare. In my opinion , every effort is being made to fuel these scares , even down to the terms used. GMOs should actually be called GIOs , genetically improved organisms , as they are being created to substantially improve quality.The words deliberate release in the directive's title imply a deliberately committed offence. However , this phrase actually means placing the organisms or their products on the market only after very strict controls have been carried out and after carefully considered consent has been given for the experimental cultivation of these products.These food scares are forcing the political decision - makers to hide behind the sacrosanct precautionary principle which , if comprehensively applied , would prevent any scientific progress. Yet this progress is demanded by those who want their comfort improved and their ills cured. As a surgeon , this principle would have prevented me from getting anywhere near a scalpel.We really should not be using this word of the moment - ethics - for anything and everything as it has a very specific meaning and can be better replaced in most cases by a much more appropriate term.As for including in this directive the medicinal products already covered by another directive , as indicated by Amendment No 22 , which aims to delete the excellent Article 5 , this would strike a fatal blow to research on new medicines which are desperately needed to treat new and serious illnesses.To conclude , we must make certain requests. Firstly , a full information package must be provided before any consent is granted to the placing of GMOs or their products on the market. Secondly , there must be a rigorous labelling policy. Thirdly , traceability and monitoring must be guaranteed together with a detailed assessment of the risks and benefits involved , rather than using the precautionary principle at each stage | Herr Präsident , Frau Kommissarin , liebe Kolleginnen und Kollegen , die genetisch veränderten Organismen gehören zu jener Kategorie , die ich als neue Nahrungsmittelängste bezeichnen würde. Und es wird ja auch alles getan , um diese Ängste noch zu schüren , bis hin zur Wortwahl. Die Abkürzung GVO müßte für genetisch verbesserte Organismen stehen , denn sie werden doch geschaffen , um substantielle und zusätzliche Eigenschaften zu erwerben.Zweitens der Titel der Richtlinie Absichtliche Freisetzung läßt an ein vorsätzlich begangenes Vergehen denken , während es sich doch in Wirklichkeit darum handelt , Organismen oder Produkte daraus auf den Markt zu bringen , die strengstens überprüft und nach sorgfältiger Abwägung und Erprobung zugelassen wurden.All diese Ängste veranlassen die politischen Entscheidungsträger , sich hinter dem sakrosankten Vorsichtsprinzip zu verschanzen , das , wenn es wirklich und generell angewandt würde , jeglichen wissenschaftlichen Fortschritt verhindern würde , der doch aber lauthals von all jenen gefordert wird , die ihren Komfort verbessern und ihre Übel kurieren wollen. Als Chirurg hätte dieser Grundsatz es mir verboten , jemals ein Operationsmesser auch nur anzurühren.Vor allem sollten wir uns hüten , für alles und jedes das Modewort ethisch zu verwenden , das doch einen sehr spezifischen Sinn hat und in den meisten Fällen durch einen sehr viel passenderen Ausdruck ersetzt werden kann.Wenn man nun noch in diese Richtlinie , wie Änderungsvorschlag 22 vorsieht , anstelle des ausgezeichneten Artikels 5 pharmazeutische Produkte aufnehmen will , die doch bereits von einer anderen Richtlinie erfaßt sind , so wäre das der Todesstoß für die Erforschung neuer Arzneimittel , die für die Behandlung zahlreicher schwerer Krankheiten so unerläßlich sind.Abschließend möchte ich also sagen , wir sollten vorbehaltlich folgender Forderungen - 1. Vorlage eines kompletten Informationsdossiers vor jeder Marktzulassung , 2. Einhaltung einer strikten Kennzeichnungspflicht , 3. Rückverfolgbarkeit , Überwachung und detaillierte Bewertung der Vorteile und Risiken sowie Vorsichtsmaßnahmen in jedem Stadium , Haftung der Hersteller für alle Schäden an Personen und Gütern und selbstverständlich sofortige Einstellung der Vermarktung im Alarmfalle - die Züchtung von GVO zum Zwecke ihrer Vermarktung innerhalb der Europäischen Union zulassen , um nicht unsere Mitgliedstaaten zu benachteiligen und bestimmte Länder wie die USA zu bevorteilen , die genetisch veränderte Erzeugnisse herstellen und verbrauchen und deren Produkte mehr und mehr unseren Gemeinschaftsmarkt erobern und noch weiter erobern werden. Wir müssen uns natürlich weiterhin vergewissern , daß diese Erzeugnisse weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden , und immer wieder regelmäßige Stellungnahmen einschlägiger und kompetenter wissenschaftlicher Ausschüsse einholen. Wir begrüßen auch , daß zumindest der Ansatz eines Mehrstaatenverfahrens vorgesehen ist |