This would ultimately result in serious impairment of the free movement of goods and services in our internal market. That is why the draft directive that the Commission presented to Parliament last year was such a welcome development.The directive guarantees providers of certification services free access to the market ; provided that electronic signatures fulfil certain conditions , it puts them on a par with conventional signatures and recognises their validity in cross - border transactions and as evidence in court proceedings. Provisions governing the liability of certification service providers are designed to ensure consumer and business confidence.So although I believe that some of the amendments adopted by the Committee on Legal Affairs and Citizens Rights do represent useful improvements , the Commission proposal itself was a very progressive and balanced one. For example , Article 8 of the proposal provides for digital signature certificates to be issued under a pseudonym at the signatory's request. Not only do we have no reservations about this provision , we expressly welcome it.In its efforts to ensure the protection of personal data , however , the Commission goes rather too far
Folge wäre letztendlich eine erhebliche Behinderung des freien Waren - und Dienstleistungsverkehrs in unserem Binnenmarkt. Deshalb ist es sehr zu begrüßen , daß die Kommission dem Parlament noch im letzten Jahr einen entsprechenden Richtlinienvorschlag vorgelegt hat.Anbietern von Zertifizierungsdiensten gewährt die Richtlinie freien Zugang zum Markt , elektronische Signaturen , die bestimmte Voraussetzungen erfüllen , werden der traditionellen Unterschrift gleichgestellt und grenzüberschreitend anerkannt , auch als Beweismittel im Gerichtsverfahren. Regeln über die Haftung der Anbieter von Zertifizierungsdiensten sollen das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen sicherstellen.Der Vorschlag der Kommission war also bereits sehr fortschrittlich und ausgewogen , konnte aber , wie ich meine , durch einige im Rechtsausschuß angenommene Änderungsanträge sinnvoll verbessert werden. So sieht der Kommissionsvorschlag in Artikel 8 Absatz 4 vor , daß Zertifikate für digitale Signaturen auf Verlangen auch unter Pseudonym ausgegeben werden können. Dagegen bestehen nicht nur keine Bedenken , sondern dies wird ausdrücklich begrüßt.In ihrem Bemühen um Datenschutz geht die Kommission aber etwas zu weit. Sie will in ihrem Vorschlag die Offenlegung der Identität von Personen , die Pseudonyme verwenden , gegen ihren Willen nur im Fall eines Strafverfahrens ermöglichen. Es ist daher sehr zu begrüßen , daß ein Änderungsantrag - jetzt Nr
In its proposal , it seeks to ensure that the identity of any person using a pseudonym cannot be revealed without that person's consent , unless such information is required for the investigation of criminal offences. It is therefore gratifying to note that an amendment - the rapporteur's Amendment No 27 , which was adopted by a clear majority in committee - also permits the transfer of such data if it is necessary for legal claims relating to transactions in which a pseudonym was used. I do not think this amendment diminishes the protection afforded to personal data , particularly since any such transfer is explicitly required to comply with the provisions of data protection legislation. On the contrary , this amendment strikes a balance between the rights of the pseudonym user and the interests of the other party to the transaction.Moreover , a number of other amendments succeed in formulating provisions more precisely and eliminating contradictions. One example is the term digital signature' , which standard usage limits to a particular and currently prevalent form of electronic signature. This term has been replaced in the amendments by electronic signature'. In this way , the directive is given broader scope to cover future technological developments.Regrettably , there are also some rather inappropriately worded amendments , such as nos 8 , 15 and 23 , which my group feels have overshot their target , namely to formulate the text more precisely
27 des Berichterstatters , der im Ausschuß mit deutlicher Mehrheit angenommen wurde - , die Weitergabe dieser Daten auch in einem weiteren Fall ermöglicht , nämlich dann , wenn das für Rechtsansprüche im Zusammenhang mit Transaktionen notwendig ist , bei denen ein solches Pseudonym verwendet wurde. Ich denke nicht , daß mit dieser Änderung der Datenschutz geschwächt wurde , zumal sie ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Datenschutzrechts steht. Vielmehr stellt dieser Antrag ein Gleichgewicht her zwischen den Rechten des Verwenders eines Pseudonyms und den Interessen seiner Geschäftspartner.Darüber hinaus ist es in einer Vielzahl weiterer Änderungsanträge gelungen , den Text zu präzisieren bzw. Widersprüche zu beseitigen. Als Beispiel der Begriff digitale Signatur , der sich im Sprachgebrauch auf eine bestimmte , derzeit verbreitete Form von elektronischer Signatur beschränkt : Er wurde in den Änderungsanträgen durch den Begriff elektronische Signatur ersetzt. So läßt sich die Reichweite der Richtlinie für künftige technische Entwicklungen offenhalten.Leider schießen aber auch einige etwas unglücklich formulierte Änderungsanträge , zum Beispiel Änderungsantrag 8 , 15 und 23 , nach Auffassung meiner Fraktion über das Ziel hinaus , nämlich bei der Verfolgung des Ziels , den Text präziser zu verfassen. Statt der beabsichtigten Klarstellung haben sie den gegenteiligen Effekt und sind daher abzulehnen. Dasselbe gilt für den Antrag zur elektronischen Einreichung von Petitionen , der nach der Auffassung meiner Fraktion mit der digitalen Signatur nur wenig zu tun hat und daher an dieser Stelle fehl am Platze ist
Mr President , Commissioner , on behalf of my group , may I convey our sincere congratulations to the rapporteur for his report. In particular , I wish to thank him for guiding this report through the committee stage and now through the plenary stage within a fairly short time of our receiving the draft from the Commission. I believe we all agree that the entry into force of this directive is a matter of extreme urgency , since it will put an end to the tangled mass of disparate legal provisions that are hampering the single market in the domain of electronic signatures , a crucial aspect of cross - border electronic transactions.There are two major concerns of the Commission and the rapporteur that deserve particular support. The first is their desire to strike a balance between the need to ensure that the new areas of business activity opened up by the electronic signature are not shackled and virtually nipped in the bud by excessively detailed and restrictive rules - for which we have had no shortage of proposals in Parliament - and the need to increase demand for these services and promote acceptance of electronic signatures by means of confidence - building measures. I think we have jointly succeeded in establishing an even better balance than the one created in the Commission proposal , in particular by stipulating that providers of certification services should be independent and that accreditation systems should be voluntary , and by providing for the additional option of these accreditation systems being operated by non - governmental organisations too. These provisions and the liability legislation , which we have done nothing to alter , may also be regarded as start - up aid for future providers of certification services or as a sign of trust in their ability to deliver. At the same time , we expect them to make good use of these benefits.Our second concern relates to the principle that whatever is legal offline must be legal online , and whatever is illegal offline must be illegal online. We must help to establish this principle in all its implications. This applies especially to the right of consumers to use a pseudonym for online transactions in order to preserve the anonymity that is customary when small everyday purchases are made in shops
Herr Präsident , sehr geehrter Herr Kommissar. Ich darf im Namen meiner Fraktion dem Berichterstatter sehr herzlich zu seinem Bericht gratulieren und mich vor allem auch dafür bedanken , daß es ihm gelungen ist , diesen Bericht relativ schnell nach Einbringen des Kommissionsentwurfs im Europäischen Parlament sowohl durch den Ausschuß als auch nun durch das Plenum zu bringen. Das Wirksamwerden dieser Richtlinie - ich glaube , da sind wir uns einig - ist äußerst dringend , um in dem für den grenzüberschreitenden elektronischen Verkehr so zentralen Bereich der elektronischen Signatur eine den Binnenmarkt hemmende Rechtszersplitterung nicht weiter zuzulassen.Die Kommission und der Berichterstatter waren vor allem in zwei zentralen Anliegen zu unterstützen. Zum einen darin , eine Balance zu finden zwischen dem Anspruch , die neuen Geschäftsfelder , die sich mit der elektronischen Signatur auftun , nicht mit allzu detaillierten und beschwerenden Regelungen - an Vorschlägen hat es uns dazu im Parlament nicht gemangelt - zu erschweren und bereits im Entstehen abzuwürgen , zum anderen die Nachfrage nach diesen Dienstleistungen und die Akzeptanz der elektronischen Signatur durch vertrauenssichernde Maßnahmen zu stärken. Ich denke , daß es uns gemeinsam gelungen ist , diese Balance gegenüber dem Kommissionsvorschlag noch weiter zu verbessern. Dies insbesondere durch das Erfordernis der Unabhängigkeit der Zertifizierungsdiensteanbieter , die Freiwilligkeit von Akkreditierungssystemen und die zusätzliche Möglichkeit , daß diese Akkreditierungssysteme auch von nichtstaatlichen Einrichtungen getragen werden können. Diese Regelungen und die durch uns unverändert gebliebene Haftungsregelung kann man auch als Starthilfe oder als Vertrauensvorschuß an die zukünftigen Zertifizierungsdiensteanbieter ansehen. Wir verbinden damit auch die Erwartung , daß diese davon guten Gebrauch machen werden.Ein weiteres Anliegen war es uns , dem Grundsatz , daß das , was off - line rechtens ist , auch on - line zu gelten hat , diesem Grundsatz also in all seinen Facetten zum Durchbruch zu verhelfen. Das gilt insbesondere für die Möglichkeit von Verbrauchern , die bei alltäglichen Kleingeschäften übliche Anonymität auch bei on - line - Geschäften durch die Benutzung eines Pseudonyms zu wahren. Das Recht des Verbrauchers , elektronische Kleingeschäfte unter einem Pseudonym abzuschließen , kann insbesondere auch verhindern , daß allzu detaillierte Käuferprofile erstellt werden.Abschließend möchte ich an die Kommission appellieren , die vom Parlament angenommenen Änderungen zu übernehmen , an den Berichterstatter , noch einmal seine Haltung zum Änderungsantrag 26 zu überdenken , und vor allem an den Rat , rasch einen gemeinsamen Standpunkt zu finden. Mit diesen Beispielen soll lediglich darauf hingewiesen werden , daß Cyber - Verbraucher ebenfalls Rechte haben und daß der Mythos von der Geheimhaltung , Anonymität und Vertraulichkeit zur Realität werden muß