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"nonprofit" - Transsoftware English-German dictionary (Wörterbuch Englisch-Deutsch)


Translation(Übersetzung)
nonprofit
 
1. {adjective}   gemeinnützig  
 
 
 
Examples (Beispiele)
in writing. - I am voting against this report , as guarantees should be given that parts of the available spectra will be used for nonprofit - making purposes and not go to the large telecoms companiesschriftlich. - Ich stimme gegen diesen Bericht , da garantiert werden soll , dass Teile der verfügbaren Spektren für unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwendet werden und nicht an die großen Telekommunikationsunternehmen gehen sollen
Mr President , harmonization of taxation - just like monetary union - is part of the whole question of how we get the internal market to work to promote the investment and growth that stimulate employment. The reason I am concentrating on VAT alone in the context of our review of taxation strategy is because this is a tax that has to be paid at the creditor's place of business with regard to economic operators in the European Union , within the European single market , with - currently - 130 permitted derogations , 66 options and special rules and 25 differing rules on the place of taxation. And who is really going to be able to make sense of all of that.Businesses that operate across frontiers have to have a detailed knowledge of the VAT systems of the other 14 Member States and familiarize themselves with the different procedures. That is the reality of the transitional rules on VAT that have been in force since 1.1.1993. It is high time not only that we improve these transitional rules but that we establish definitive rules based on the country - of - origin principle.Given the many problems , it certainly cannot be claimed at present that the internal market has made things easier. The transitional arrangements have involved complication , waste , increased costs and bureaucracy , and it is the economic operators above all who have to carry that burden. Small and medium - sized enterprises are therefore unable to derive any benefit from the internal market in this area. What we need then is a reduction in administration , no reduction in the level of the Member States tax revenue , a reduced risk of tax evasion and to ensure that there is no distortion of competition due to VAT. We have to achieve that by improving the existing system but also by moving towards the definitive system.The subsidiarity principle has , in any event , to continue to be observed. Harmonization should be required only where it is genuinely necessary. The chief requirement for the definitive VAT system has to be that intraCommunity and domestic transactions are treated the same. That can be achieved only if the taxation of all transactions is based on the country - of - origin principle. That principle is bound to cause shifts in VAT revenue. Member States with high levels of exports would benefit from increased revenue , while Member States with high levels of imports would have to cope with a substantial fall in revenue.A sensible macroeconomic clearing system is therefore crucial , as it offers the only way of securing the current tax revenue of the individual Member States. However , a clearing procedure of that kind will be generally acceptable only if it is simple , clear and quick and ensures prompt compensatory payments. Previous hearings on this subject in the European Parliament concluded that it was not actually the right moment to introduce the country - of - origin principle.Uniform and binding rules for all are essential to fair compensation. Macroeconomic criteria have definitely to be applied to the clearing procedure to avoid allowing a distinction between domestic and intra - Community transactions to creep in. I should like once again to point out here that the issue of the erosion of national sovereignty in the field of taxation concerns not merely direct taxation , for which the European Union will have in the long term to be competent also ; it also arises in regard to indirect taxation , so that a definitive VAT system really does need to be established - it must cover all transactions and also treat the same transactions in all of the Member States in the same way.Tax exemptions should be replaced by the application of a zero tax rate. That will be of particular help to nonprofit - making organizations. However , the definitive VAT system has also to be seen as an opportunity to serve employment policy objectives.A further substantial contribution to the simplification of taxation and transparency will certainly be provided by setting two tax rates only - a standard rate and a reduced rate. Since VAT basically does nothing to distort competition , there is no need for full harmonization of the standard rates. A great deal of work needs to be done on the reduced rates , however.The definitive VAT system needs to be rounded off by introducing the single - place - of - taxation principle governing local competence in the taxation process. Both businesses , which would have to meet their obligations in one place only , and the tax authorities would benefit from that rule. The tax authorities would be able to monitor individual taxable persons more simply and more effectively. Security of revenue will therefore be improved and it will be easier for companies to meet their obligations.The call for the establishment of a minimum of control over the Member States powers to raise tax is very important here , to prevent application of the single - place - of - taxation principle being used to avoid taxHerr Präsident , die Steuerharmonisierung gehört genauso wie die Währungsunion zum Thema : Wie können wir den Binnenmarkt zur Förderung von Investitionen und beschäftigungswirksamem Wachstum zum Funktionieren bringen. Wenn ich hier im Rahmen der steuerstrategischen Überlegungen nur auf die Mehrwertsteuer eingehe , so hängt dies damit zusammen , daß wir hier in einer Bringschuld gegenüber den Wirtschaftskräften in der Europäischen Union , im europäischen Binnenmarkt stehen , denn heute gibt es 130 genehmigte Ausnahmeregelungen , 66 Optionen und Sonderregelungen und 25 unterschiedliche Regelungen zur Ortsbestimmung des Umsatzes. Wer blickt da noch wirklich durch.Grenzübergreifend tätige Unternehmen müssen die jeweiligen Mehrwertsteuervorschriften der anderen 14 Mitgliedstaaten im Detail kennen und sich mit den unterschiedlichen Handhabungen vertraut machen. Das ist die Realität der seit dem 1.1.1993 geltenden Übergangsregelung für die Mehrwertsteuer. Es wird höchste Zeit , daß wir nicht nur diese Übergangsregelung verbessern , sondern eine endgültige Regelung auf der Basis des Ursprungslandprinzips schaffen.Von einer Erleichterung durch den Binnenmarkt nämlich kann angesichts der vielfältigen Probleme heute nicht die Rede sein. Kompliziertheit , Aufwendigkeit , Kostenintensität und Bürokratie sind Folge der Übergangsregelung , und diese werden vor allen Dingen von den Wirtschaftsakteuren getragen. Kleine und mittlere Unternehmen können die Vorteile des Binnenmarktes in diesem Bereich deswegen gar nicht ausschöpfen. Wir brauchen also weniger Verwaltungsaufwand , wir brauchen die Sicherung des Steueraufkommens der Mitgliedstaaten , wir müssen das Risiko von Steuerverkürzungen reduzieren und die Wettbewerbsneutralität der Mehrwertsteuer erhalten. Das müssen wir durch Verbesserung des jetzigen Systems , aber in der Orientierung hin auf das endgültige System erreichen.Allerdings ist dem Subsidiaritätsprinzip weiterhin Beachtung zu schenken. Harmonisierung ist nur dort zu fordern , wo sie wirklich nötig ist. Oberstes Gebot für das endgültige Mehrwertsteuersystem muß die Gleichbehandlung von innergemeinschaftlichen Umsätzen und Inlandsumsätzen sein. Dies kann nur erreicht werden , wenn das Ursprungslandprinzip zur Basis der Besteuerung aller Umsätze gemacht wird. Das Ursprungslandprinzip führt systembedingt zur Verschiebung des Mehrwertsteueraufkommens. Exportstarke Mitgliedstaaten würden durch Mehreinnahmen profitieren , importstarke Mitgliedstaaten müßten erhebliche Mindereinnahmen verkraften.Ein vernünftiges , makroökonomisches Clearingsystem ist deshalb unverzichtbar , da nur auf diesem Wege die bisherigen Steueraufkommen der einzelnen Mitgliedstaaten gesichert werden können. Ein solches Clearingverfahren wird aber nur dann für alle akzeptabel sein , wenn es einfach , klar und zügig durchführbar ist und Ausgleichszahlungen zeitnah erfolgen. Die bisherigen Anhörungen zu diesem Thema im Europäischen Parlament haben dazu geführt , daß wir eigentlich die Zeit noch nicht als reif erachten , um das Ursprungslandprinzip tatsächlich einzuführen.Gleiche und verbindlich festgelegte Regeln für alle sind das A und O eines gerechten Ausgleichs. Unumgänglich ist die Anwendung der makroökonomischen Kriterien für das Clearingverfahren. Andernfalls würde nämlich durch die Hintertür eine Differenzierung zwischen inländischen und innergemeinschaftlichen Umsätzen durchgeführt. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf verweisen , daß die Frage der Aushöhlung nationaler Steuersouveränität nicht nur ein Thema direkter Steuern ist , für das es auf Dauer auch eine Zuständigkeit der Europäischen Union geben muß , sondern sich auch bei den indirekten Steuern stellt und daß daher wirklich ein endgültiges Mehrwertsteuersystem geschaffen werden muß , das alle Umsätze erfaßt und gleiche Umsätze in allen Mitgliedstaaten auch gleich behandelt.Die Steuerbefreiungstatbestände sind durch die Anwendung eines Nullsteuersatzes zu ersetzen. Das wird insbesondere gemeinnützigen Organisationen sehr helfen. Die endgültige Mehrwertsteuerregelung muß aber auch als Chance genutzt werden , beschäftigungspolitischen Zielen zu dienen.Einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Steuervereinfachung und Transparenz leistet sicherlich die Festlegung auf nur noch zwei Steuersätze , einen Normalsteuersatz und einen ermäßigten Steuersatz. Da die Mehrwertsteuer grundsätzlich wettbewerbsneutral ist , besteht keine Notwendigkeit zur vollständigen Harmonisierung der Normalsteuersätze. Große Arbeit ist allerdings in bezug auf die ermäßigten Steuersätze zu leisten.Zu ergänzen ist die endgültige Mehrwertsteuerregelung durch die Einführung des Einzelortprinzips für die örtliche Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren. Sowohl die Unternehmen , die nur noch an einem einzigen Ort ihre Pflichten wahrzunehmen haben , als auch die Steuerverwaltungen werden von dieser Regelung profitieren. Für die Steuerverwaltung wird die Kontrolle der einzelnen Steuerpflichtigen einfacher und effektiver. Die Aufkommenssicherheit wird damit größer , und für die Unternehmen wird es einfacher , ihren Pflichten nachzukommen.Die Forderung nach Festlegung eines Mindestmaßes an Kontrolle der Hebungsbefugnisse der Mitgliedstaaten ist in diesem Zusammenhang von erheblicher Bedeutung , damit die Anwendung des Einzelortprinzips nicht zur Steuerumgehung genutzt werden kann. Wir brauchen deswegen auch zur Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen unabhängig vom jeweils zuständigen Mitgliedstaat eine Regelung , die vorsieht , daß die Mehrwertsteuer überall in der EU zu festgelegten Stichtagen fällig wird. Die Realisierung der endgültigen Mehrwertsteuer wird bei allen Bemühungen sicherlich noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Deswegen müssen wir auf jeden Fall dafür sorgen , daß die Übergangsregelung verbessert und vereinfacht wird. Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden , weitere Erleichterungen und Möglichkeiten der Kostenersparnis zu schaffen. Die Europäische Wirtschaft kann davon nur profitieren und damit nicht zuletzt auch der Arbeitsmarkt
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