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"fireproof" - Transsoftware English-German dictionary (Wörterbuch Englisch-Deutsch)


Translation(Übersetzung)
fireproof
 
1. {adjective}   feuerfest   , feuersicher  
 
 
fireproof cement Schamotte
 
 
 
 
 
Examples (Beispiele)
rapporteur. - Madam President , in this final speech I wish to thank the Council for its understanding approach , which has again been in evidence today. I would also like to thank the Commission very much , especially the Commissioner , for the awareness she has always shown in what I would term her fireproof advocacy of a more competitive electronic communications market and consumer protection. I also wish to express my thanks above all to my colleagues who , here today as on so many days in the past , have shown the extent to which they are aware of the importance of this sector to European economic growth and , therefore , to the employment and welfare of all European citizensBerichterstatterin. - Frau Präsidentin. Ich möchte in meiner abschließenden Rede dem Rat für seine verständnisvolle Haltung danken , die sich auch heute wieder zeigte. Ich möchte auch der Kommission sehr danken , insbesondere auch der Kommissarin für die Sensibilität , die sie stets durch ein - wie ich es nennen würde - unerschütterliches Eintreten für einen stärker wettbewerbsorientierten Markt für elektronische Kommunikation und Verbraucherschutz demonstriert hat. Vor allem möchte ich auch allen meinen Kollegen meinen Dank ausdrücken , die heute hier , so wie an vielen Tagen in der Vergangenheit , gezeigt haben , wie sehr ihnen der Stellenwert dieses Sektors für das Wirtschaftswachstum in Europa und damit für Beschäftigung und Wohlstand aller europäischen Bürger bewusst ist
The aim of the proposal amending Council Directive 78/548/EEC on the approximation of the laws of the Member States relating to heating systems for the passenger compartment of motor vehicles is to broaden the scope of the directive , extending it from cars alone to all vehicle categories. Furthermore it contains new provisions on combustion heaters , to ensure that such systems comply with strict safety and environmental protection standards compatible with modern technology.The Commission can accept Amendments Nos 1 to 6 and Nos 8 , 9 and 11. Amendments Nos 1 to 3 and Nos 5 , 6 and 8 basically clarify the original proposal , whereas Nos 4 , 9 and 11 relate to specific safety aspects of combustion heaters. The Commission too is keen to lay down adequate safety provisions and therefore welcomes these amendments.However , the Commission cannot accept Amendments Nos 7 , 10 and 12. No 7 commits the Commission to drawing up proposals for testing the efficiency of combustion heaters by 1 October 2001. The Commission believes that it will be market operators who guarantee a high level of efficiency in this field , and that legislative action is therefore unnecessary. What is more , the conformity of combustion heaters with the provisions of the directive will ensure that high levels of safety and environmental protection are maintained , in line with modern technology. If any specific problems or technological innovations change this situation in the future , the Commission will be informed by the national type - approval authorities in the appropriate working groups and will adopt the necessary measures. Moreover , as regards the date of entry into force , 1 October 2001 seems a somewhat unrealistic deadline for new legislative initiatives.Amendments Nos 10 and 12 offer an alternative to the positioning of combustion heaters in the passenger compartment of coaches and minibuses. The Commission proposal permits the installation of heating systems in the passenger compartment as long as a hermetically sealed casing is used which is fireproof even if it overheats. The wording of these amendments guarantees a level of safety which is equivalent to , if not lower than , that envisaged in the directive ; in particular , they do not explicitly guarantee the same safety level in relation to the risk of fireDer Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 78/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Heizung des Innenraums von Kraftfahrzeugen hat das Ziel , den Anwendungsbereich der Richtlinie zu erweitern , indem er von den Personenkraftwagen auf alle Fahrzeugtypen ausgedehnt wird. Der Vorschlag enthält darüber hinaus neue Bestimmungen zu den Verbrennungsheizgeräten , um zu gewährleisten , daß diese mit den strengen , den aktuellen Technologien entsprechenden Sicherheits - und Umweltschutzvorschriften übereinstimmen.Die Kommission kann die Änderungsanträge 1 bis 6 sowie 8 , 9 und 11 des Berichts übernehmen. Die Änderungsanträge 1 bis 3 sowie 5 , 6 und 8 beinhalten im wesentlichen Präzisierungen des ursprünglichen Vorschlags , während die Änderungsanträge 4 , 9 und 11 spezifische Sicherheitsaspekte der Verbrennungsheizgeräte betreffen. Da die Kommission ebenfalls das Ziel verfolgt , angemessene Sicherheitsvorschriften festzulegen , stimmt sie den betreffenden Änderungsanträgen zu.Allerdings können die Änderungsanträge 7 , 10 und 12 nicht von der Kommission übernommen werden. Gemäß Änderungsantrag 7 wird der Kommission auferlegt , bis zum 1. Oktober 2001 Vorschläge zur Prüfung der Effektivität von Verbrennungsheizgeräten zu erarbeiten. Nach Ansicht der Kommission werden die Marktteilnehmer in diesem Bereich ein hohes Effektivitätsniveau gewährleisten , so daß es demnach keiner Rechtsetzungsmaßnahme bedarf. Darüber hinaus wird es die Übereinstimmung der Verbrennungsheizgeräte mit den Vorschriften der Richtlinie ermöglichen , ein hohes , mit den aktuellen Technologien zu vereinbarendes Sicherheits - und Umweltschutzniveau aufrechtzuerhalten. Sollte sich die Situation später durch spezifische Probleme oder technologische Innovationen ändern , so wird die Kommission von den nationalen Genehmigungsbehörden im Rahmen der einschlägigen Arbeitsgruppen darüber informiert werden , und sie wird die jeweils erforderlichen Maßnahmen festlegen. Zudem scheint der Termin 1. Oktober 2001 für neue Rechtsetzungsmaßnahmen wenig realistisch.In den Änderungsanträgen 10 und 12 wird eine mögliche Alternative zum Einbau von Verbrennungsheizgeräten im Fahrgastraum von Bussen und Kleinbussen vorgeschlagen. Gemäß dem Vorschlag der Kommission wird der Einbau eines Heizgerätes im Fahrgastraum gestattet , wenn es in einer dicht verschlossenen Umhüllung eingesetzt wird , so daß auch bei Überhitzung keine Brandgefahr besteht. Die Änderungsanträge garantieren entsprechend ihrer Formulierung ein ähnliches , wenn nicht sogar ein niedrigeres Sicherheitsniveau als die Richtlinienvorschriften , insbesondere gewährleisten sie nicht explizit dasselbe Sicherheitsniveau in bezug auf die Brandgefahren.Kurz zusammengefaßt kann die Kommission also die Änderungsanträge 1 bis 6 sowie 8 , 9 und 11 übernehmen , während sie die Änderungen 7 , 10 und 12 ablehnt
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