It is therefore crucial for any EU Charter not to affect existing international conventions and declarations of rights , but merely to require that EU countries sign these.Growing problems arise when the EU acquires more and more powers as a State but cannot be bound in relation to , for example , the European Convention on Human Rights. We do not , however , see it as a solution for the EU to accede to the Convention on Human Rights as a juristic person , since we do not share the view that the EU is , or should be , identified as having the status of a separate politico - governmental body. Nor do we support the constitutional process of which the adoption of a Charter is an integral part. We prefer the Treaty to state that the EU s authorities respect the competence and decisions of the Court of Human Rights. Legal practice of this kind makes it possible to condemn an aspect of Community law which is open to criticism and which has arisen through a Member State s use of that law. The European Court of Justice should not have jurisdiction over areas already covered by the Court of Human Rights in Strasbourg or by other international bodies
Die Probleme werden immer gravierender , wenn die EU laufend neue Befugnisse als Staat erhält , ohne z. B. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention eingehen zu müssen. Wir sind allerdings dagegen , daß die EU der Menschenrechtskonvention als juristische Person beitritt , da wir nicht der Meinung sind , daß die EU den Status einer besonderen politisch - staatlichen Identität hat oder haben sollte. Wir unterstützen auch nicht den konstitutionellen Prozeß , der mit der Annahme einer Charta verbunden ist. Wir ziehen es vor , daß in den Vertrag aufgenommen wird , daß die Behörden der EU die Kompetenz und die Beschlüsse des Gerichtshofs für Menschenrechte respektieren. Diese Rechtspraxis erlaubt die Verurteilung eines problematischen Aspekts des Gemeinschaftsrechts , der durch seine Anwendung durch einen Mitgliedstaat entstanden ist. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs soll keine Bereiche umfassen , die bereits vom Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg oder anderen internationalen Organen abgedeckt sind. Wenn man die bestehenden Abkommen für nicht ausreichend hält , weil z. B. durch die biotechnologische Entwicklung neue Probleme entstanden sind , dann ist das ein internationales Problem , für das internationale Lösungen gesucht werden müssen. Das ist keine Sache , die nur die EU angeht , und wir müssen in internationalen Foren einen internationalen bzw. globalen Konsens anstreben. Deshalb stimmen wir gegen den Bericht in seiner Gesamtheit
It indicates too the way in which certain types of rights - based management can have positive effects , provided they are properly devised.The report notes the variety of systems of rights - based management currently in place , the degree to which the forms of right concerned are hybrid ones and the complexity of the issues involved. It is consequently rightly cautious about the idea of moving to any single system. Over and above the need to protect artisanal fleets , we raise the question of whether , on a more general basis , the same system would be appropriate for both single species and multi - species fisheries. We finish by asking the Commission to address a number of different questions in its study and , in view of all that needs to be taken into consideration , to allow a longer time for debate.In conclusion , I would like to touch more deeply on one aspect of the report. Although rights - based management is essentially a juristic concept , I have the impression that much of the drive towards its discussion has come from economists.I do not think that anyone here would doubt that fisheries management must take account of sound economic principles. Indeed the report indicates some of the positive outcomes to which economic efficiency may give rise
Der Bericht zeigt , dass es heute eine Vielzahl unterschiedlicher auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftungssysteme gibt , die jeweiligen Formen zum Teil Mischrechte darstellen und die damit verbundenen Fragen komplexer Natur sind. Deshalb sind die Autoren mit Recht zurückhaltend , wenn es um die Möglichkeit des Übergangs zu einem einheitlichen System geht. Neben dem notwendigen Schutz der handwerklichen Flotten stellt sich die Frage , ob das gleiche System generell sowohl für die nur eine Art umfassende Fischerei als auch die Mehrartenfischerei geeignet wäre. Zum Schluss ersuchen wir die Kommission , in ihrer Studie verschiedene Aspekte zu untersuchen und angesichts der Vielzahl der zu berücksichtigenden Faktoren mehr Zeit für die Aussprache zur Verfügung zu stellen.Abschließend möchte ich auf einen Aspekt des Berichts näher eingehen. Obgleich die auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftung im Wesentlichen ein juristisches Konzept ist , habe ich den Eindruck gewonnen , dass die Diskussionen zu einem großen Teil aus ökonomischer Sicht geführt werden.Ich gehe davon aus , dass keiner der hier Anwesenden bezweifelt , dass bei der Fischereibewirtschaftung solide wirtschaftliche Grundsätze zu berücksichtigen sind. So verweist der Bericht auch auf einige der positiven Ergebnisse , zu denen wirtschaftliche Effizienz führen kann.Dennoch ist die Effizienz als ein Instrument zu betrachten. So heißt es im Bericht , dass die Effizienz insofern von Nutzen ist , als sie zu den Zielen der GFP beiträgt